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I. Was ist ein "Ge­wer­be"?

3. Was be­deu­tet "Plan­mä­ßig­keit und Dau­er­haf­tig­keit"?

Für die An­nahme ei­nes Ge­wer­bes ge­nügt es, dass der Ge­schäfts­be­trieb nach der Vor­stel­lung des Ge­wer­be­trei­ben­den zu­min­dest hy­po­the­tisch auf eine un­be­stimmte Viel­zahl von Ge­schäfts­ab­schlüs­sen aus­ge­rich­tet ist. Da­bei kommt es nicht dar­auf an, ob wirk­lich eine lang­fris­tige Tä­tig­keit er­folgt – ent­schei­dend ist al­lein die Pla­nung. So ist es ohne Be­deu­tung, wenn letzt­lich ent­ge­gen dem ur­sprüng­li­chen Plan nur ein Ge­schäft ge­tä­tigt wird oder die Tä­tig­keit re­gel­mä­ßig un­ter­bro­chen wird oder zeit­lich be­grenzt ist. Selbst wenn tat­säch­lich nur ein ein­zi­ges Ge­schäft ge­tä­tigt wird, ist dies un­schäd­lich.

Auch der Be­trei­ber ei­nes Stan­des, der nur ein­mal im Jahr auf dem Weih­nachts­markt Rei­be­ku­chen an­bie­tet, agiert "plan­mä­ßig und dau­er­haft". "Dau­er­haft" be­deu­tet näm­lich nicht durch­gän­gig, son­dern nur, dass die Tä­tig­keit über einen ge­wis­sen Zeit­raum er­folgt. Da­her sind auch Sai­son­ar­beit und Mes­se­stände vom Ge­wer­be­be­griff um­fasst (z.B. Be­trieb der Eis­diele im Som­mer).

Auf Art und Um­fang der Ge­schäftstä­tig­keit kommt es für den Ge­wer­be­be­griff nicht an, diese wird erst bei § 1 Abs. 2 HGB für den Han­dels­ge­wer­be-/Kauf­manns­be­griff re­le­vant. Es kann also auch "Kleinst­ge­wer­be­trei­ben­de" ge­ben, etwa das Mäd­chen mit den Zün­del­höl­zeln aus dem Mär­chen würde also ein Ge­werbe be­trei­ben.

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