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Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Universität Passau ist bemüht, die Lernplattform Jura (learn.jura.uni-passau.de) im Einklang mit Art. 14 des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BayBGG) und §§ 9 bis 11 der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen. Maßgeblich sind die Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), auf die § 9 Abs. 1 BayDiV verweist.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Lernplattform ist teilweise mit den Anforderungen vereinbar. Die Bedienoberfläche (Navigation, Leseansicht, Einstellungen, Konto) wurde im Oktober 2026 überarbeitet: Tastaturbedienung, sichtbarer Fokus, ausreichende Kontraste im hellen und dunklen Farbschema, anpassbare Schriftgröße, abschaltbare Animationen und Tastenkürzel sowie eine Alternative zum Ziehen und Ablegen.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Ältere Lehrtexte enthalten teilweise Grafiken ohne Textalternative und Tabellen ohne ausgezeichnete Kopfzeilen. Sie werden schrittweise überarbeitet.
  • Kreuzworträtsel sind mit Screenreadern nur eingeschränkt nutzbar.
  • Verlinkte Inhalte externer Anbieter (z. B. Videos, VisiLex) liegen außerhalb unseres Einflusses und sind nicht durchgängig barrierefrei.
  • Herunterladbare PDF-Dateien (z. B. Zusammenfassungen) sind nicht durchgängig als barrierefreie PDF ausgezeichnet.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 25. Oktober 2026 erstellt. Grundlage ist eine Selbstbewertung einschließlich automatisierter Prüfung (axe-core) der überarbeiteten Seiten.

Barrieren melden: Kontakt

Sind Ihnen Mängel aufgefallen oder benötigen Sie Inhalte in einer zugänglichen Form? Schreiben Sie uns (§ 10 Satz 3 BayDiV):

Prof. Dr. Michael Beurskens, Universität Passau, Innstraße 39, 94032 Passau
E-Mail: michael.beurskens@uni-passau.de · Telefon: +49 851 509-2360

Durchsetzungsverfahren

Bleibt Ihre Anfrage über die genannte Kontaktmöglichkeit innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, prüft das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung auf Ihren Antrag, ob Maßnahmen erforderlich sind (§ 11 Abs. 2 BayDiV). Weitere Informationen: www.ldbv.bayern.de.