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I. Was ist ein "Ge­wer­be"?

4. Warum sind "Frei­be­ruf­ler" keine Kauf­leu­te?

Frei­be­ruf­ler üben aus his­to­risch-tra­di­tio­nel­ler Über­le­gung kein Ge­werbe aus: Den Frei­be­ruf­lern soll es nicht pri­mär auf Ge­winn­er­zie­lung, son­dern auf die Er­rei­chung hö­he­rer, im All­ge­mein­in­ter­esse lie­gen­der Ideale an­kom­men. Es wird maß­geb­lich auf die Höchst­per­sön­lich­keit der Leis­tungs­ver­pflich­tung und we­ni­ger auf wirt­schaft­li­che Ge­sichts­punkte ab­ge­stellt.

Der Arzt will Men­schen hei­len; der An­walt setzt sich für Ge­rech­tig­keit ein (und nicht nur für sein Ho­no­rar); der Schrift­stel­ler will die Kul­tur be­rei­chern.

Auch wenn diese Ein­schät­zung viel­fach als rea­li­täts­fern ab­ge­tan wird (im­mer­hin ist eine große An­walts­kanz­lei durch­aus pro­fi­t­ori­en­tiert; der Schön­heits­chir­urg be­han­delt nicht nur ent­stellte Un­fallop­fer), ist sie je­den­falls im Hin­blick auf den Ge­wer­be­be­griff völ­lig un­strei­tig.

Eine Dis­kus­sion hierzu wäre in der Klau­sur fehl am Platz! Ge­hen Sie da­von aus, dass "Frei­be­ruf­ler" und "Ge­wer­be­trei­ben­der" sich ge­gen­sei­tig aus­schlie­ßende Aus­drücke sind.

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