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B. Wel­che Re­ge­lun­gen des BGB wer­den mo­di­fi­ziert?

II. In­wie­weit wird das Schuld­recht durch das HGB mo­di­fi­ziert?

Um den Be­son­der­hei­ten des Han­dels­ver­kehrs ge­recht zu wer­den, er­fährt auch das Schuld­recht Mo­di­fi­ka­tio­nen. Da­bei sind fol­gende Aspekte ei­nes Schuld­ver­hält­nis­ses be­trof­fen:

  • In­halt von Leis­tungs­pflich­ten:
      • Leis­tungs­ort, -zeit und Qua­li­tät der Gat­tungs­schuld (§§ 358 - 361 HGB)
      • orts­üb­li­che Ver­gü­tung bei Er­brin­gung von Diens­ten oder Ge­schäfts­be­sor­gun­gen (§ 354 HGB)
      • Ver­trags­strafe (§ 348 HGB)
  • Durch­füh­rung:
  • Geld­for­de­run­gen
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