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A. Was muss man zur "Fir­ma" wis­sen?

I. Was ist eine Han­dels­fir­ma?

Die Firma ist der Name des Kauf­manns, un­ter dem er seine Ge­schäfte be­treibt, klagt und ver­klagt wird so­wie seine Un­ter­schrift ab­gibt, § 17 Abs. 1 HGB.

Dies be­deu­tet zwei Din­ge:

  1. Die Firma ist nur ein Name – es han­delt sich nicht um das Un­ter­neh­men bzw. den Un­ter­neh­mens­trä­ger als sol­ches. Die Firma ist der (ein­zi­ge) Name ei­ner Han­dels­ge­sell­schaft, aber nur ein (zu­sätz­li­cher) Name ei­nes Ein­zel­kauf­manns (ne­ben Vor- und Nach­na­men ent­hält die Firma ei­nes Ein­zel­kauf­manns zu­min­dest den Zu­satz „e.K.“). Die Aus­sage "Ich gehe in die Fir­ma" ist also ju­ris­tisch falsch!

"Klaus Mül­ler" ist der Name ei­nes Men­schen; er darf aber so­wohl die Firma "Klaus Mül­ler e.K." als auch "Schnei­de­rei Kun­ter­bunt e.K." für seine un­ter­neh­me­ri­sche Tä­tig­keit wäh­len. Die "Piz­ze­ria Cal­zo­ne" ist hin­ge­gen zu­nächst keine Firma (es fehlt der Rechts­form­zu­satz), das Un­ter­neh­men kann von "Lu­igi Pa­drone e.K.", der "Pizza Me­di­terano GmbH" oder der "In­ter­na­tio­nal Fast­Food AG" be­trie­ben wer­den.

  1. Nur Kauf­leute (§§ 1-6 HGB) kön­nen eine „Fir­ma“ füh­ren - Klein­ge­wer­be­trei­bende und Frei­be­ruf­ler ha­ben keine Firma. Sie kön­nen aber eine ge­schäft­li­che Be­zeich­nung füh­ren (§ 5 Mar­kenG), die ins­be­son­dere kei­nen han­dels­recht­li­chen Rechts­form­zu­satz bein­hal­tet.

Die Kanz­lei "Mül­ler und Part­ner" ist eine Part­ner­schaft im Sinne des Part­ner­schafts­ge­set­zes - ihr Name ist keine "Fir­ma" im Sinne des HGB. Zu­läs­sig ist zu­dem die Be­zeich­nung "An­wälte Mül­ler und Schul­ze" oder "An­wälte Mül­ler und Schulze GbR", so­weit keine Part­ner­schaft, son­dern eine Ge­sell­schaft bür­ger­li­chen Rechts (§§ 705 ff. BGB) be­steht. Dem­ge­gen­über führt die Kanz­lei "Law&Le­gal GmbH" eine Fir­ma, da eine GmbH kraft Ge­set­zes Form­kauf­mann ist (§ 6 HGB iVm § 13 Abs. 3 GmbHG).

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