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4. Ka­pi­tel: Was ist die Han­dels­fir­ma?

A. Was muss man zur "Fir­ma" wis­sen?

Nach § 11 Abs. 2 Nr. 3 a JAG NRW ge­hört zu den Pflicht­fä­chern aus dem Han­dels­recht im Über­blick ins­be­son­dere der Dritte Ab­schnitt des Ers­ten Buchs des HGB, d.h. die Re­ge­lun­gen zur "Han­dels­fir­ma" (§§ 17-37a HGB). Von die­sen 20 Pa­ra­gra­phen sind je­doch nur sehr we­nige tat­säch­lich in Klau­su­ren re­le­vant.

  • Zu­nächst müs­sen Sie wis­sen, was über­haupt eine Firma ist und wor­aus sie sich zu­sam­men­setzt (Fir­men­bil­dung). Zwin­gend sind ein Kern (oft der Name des Un­ter­neh­mers) und der Rechts­form­zu­satz.
  • Bei der Ge­stal­tung der Firma ist der Kauf­mann aber nicht frei. Er hat sich zum Schutz des Rechts­ver­kehrs an die in § 17 ff. HGB ge­re­gel­ten Fir­men­grund­sätze zu hal­ten.
  • Klau­sur­re­le­vanz ha­ben vor al­lem die Re­ge­lun­gen zur Un­ter­neh­mens­fort­füh­rung. In­so­weit be­ste­hen zum Schutz des Rechts­ver­kehrs be­son­dere Re­ge­lun­gen (§§ 25 ff. HGB), da die­ser nur die Firma wahr­nimmt und in den Aus­tausch der da­hin­ter­ste­hen­den Per­so­nen kei­nen di­rek­ten Ein­blick hat. We­gen der be­son­de­ren Klau­sur­re­le­vanz die­ser Re­ge­lun­gen be­han­deln wir sie in ei­nem ei­ge­nen Ka­pi­tel.

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