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A. Wer ist "Kauf­mann"?

II. Was ist ein Kauf­mann?

Fast alle Re­ge­lun­gen des HGB set­zen vor­aus, dass min­des­tens ei­ner der Be­tei­lig­ten Kauf­mann ist (sog. sub­jek­ti­ves Sys­tem) oder auf­grund des Rechts­scheins als Kauf­mann be­han­deln las­sen muss.

  • Ist-Kauf­mann (§ 1 Abs. 1 HGB): wer ein nach Art und Um­fang großes Han­dels­ge­werbe be­treibt (ma­te­ri­el­ler Kauf­manns­be­griff)

  • Kann-Kauf­mann (§ 2 HGB): Klein­ge­wer­be­trei­ben­der, der sich frei­wil­lig zur Er­lan­gung der Kauf­manns­ei­gen­schaft in das Han­dels­re­gis­ter ein­tra­gen lässt

  • Kann-Kauf­mann (§ 3 HGB): kauf­män­ni­scher Groß­be­trieb in Land-Forst­wirt­schaft/Ne­ben­be­trieb, der sich in das Han­dels­re­gis­ter ein­tra­gen lässt

  • Fik­tivkauf­mann (§ 5 HGB): Ge­wer­be­trei­ben­der, der (warum auch im­mer) im Han­dels­re­gis­ter ein­ge­tra­gen ist

  • Formkauf­mann (§ 6 HGB): Un­ter­neh­mens­trä­ger be­stimm­ter Rechts­form

  • Scheinkauf­mann: nach Rechts­schein

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