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I. Was ist ein "Ge­wer­be"?

7. Ab und bis wann be­treibt man ein Ge­wer­be?

Die Be­trei­be­rei­gen­schaft setzt nicht vor­aus, dass die kon­krete Tä­tig­keit be­reits un­ein­ge­schränkt er­folgt. Ein Ge­werbe wird viel­mehr be­reits be­trie­ben, wenn die spä­tere Be­trieb­stä­tig­keit kon­kret vor­be­rei­tet wird.

Zum Ge­werbe ge­hö­ren etwa auch die An­stel­lung von Ar­beits­kräf­ten, die An­mie­tung von Ge­schäfts­räu­men oder der Er­werb von Ge­rä­ten oder Roh­stof­fen.

Spie­gel­bild­lich en­det die ge­werb­li­che Tä­tig­keit nicht mit der re­gel­mä­ßi­gen Ge­schäfts­ak­ti­vi­tät. Das Be­trei­ben en­det erst mit der voll­stän­di­gen Ein­stel­lung der Tä­tig­keit.

Da­her ge­hört etwa auch der „Räu­mungs­ver­kauf“ noch zum Be­trieb des Han­dels­ge­wer­bes.

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