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II. Was ist ein Kauf­mann?

1. Wer ist "Ist-Kauf­mann" (§ 1 HGB)?

Nach § 1 Abs. 1 HGB ist Kauf­mann, wer ein Han­dels­ge­werbe be­treibt. Was ein Han­dels­ge­werbe ist, be­stimmt wie­derum § 1 Abs. 2 HGB. Da­nach ist ein Han­dels­ge­werbe je­der Ge­wer­be­be­trieb, es sei denn, daß das Un­ter­neh­men nach Art oder Um­fang einen in kauf­män­ni­scher Weise ein­ge­rich­te­ten Ge­schäfts­be­trieb nicht er­for­dert.

Die Prü­fung, ob je­mand auf­grund ei­ner be­stimm­ten Tä­tig­keit „Kauf­mann“ ist, ist für Klau­su­r­auf­ga­ben per­fekt ge­eig­net. Al­ler­dings ist die Kauf­manns­ei­gen­schaft nur als Vor­aus­set­zung für das Vor­lie­gen maß­geb­li­cher han­dels­recht­li­cher Son­der­re­geln zu prü­fen.

In der Klau­sur be­deu­tet das, dass Sie drei Vor­aus­set­zun­gen prü­fen müs­sen, um einen Kauf­mann nach § 1 HGB an­zu­neh­men:

Vor­aus­set­zun­gen für die Kauf­manns­ei­gen­schaft nach § 1 HGB
  1. Es muss ein Ge­werbe vor­lie­gen.

  2. Die­ses Ge­werbe muss ein Han­delsge­werbe sein, d.h. nach § 1 Abs. 2 HGB muss nach Art und Um­fang ein kauf­män­nisch ein­ge­rich­te­ter Ge­wer­be­be­trieb er­for­der­lich sein.

  3. Schließ­lich muss ge­rade die ge­prüfte Per­son Be­trei­ber die­ses Ge­wer­bes sein.

Diese Vor­aus­set­zun­gen müs­sen ku­mu­la­tiv er­füllt sein.

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