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B. Wel­che Re­ge­lun­gen des BGB wer­den mo­di­fi­ziert?

I. In­wie­weit wird der BGB AT durch das HGB mo­di­fi­ziert?

Die für das Han­dels­ge­schäft mo­di­fi­zier­ten Re­ge­lun­gen des HGB be­tref­fen zen­trale Säu­len des All­ge­mei­nen Bür­ger­li­chen Rechts:

  • In be­stimm­ten Fäl­len (aber: nicht im­mer!) gilt Schwei­gen im Ge­schäfts­ver­kehr aus­nahms­weise als Zu­stim­mung.
  • Un­ter Kauf­leu­ten sind Wil­lens­er­klä­run­gen mit Rück­sicht auf Han­dels­bräu­che aus­zu­le­gen.
  • Für die Stell­ver­tre­tung (§§ 164 ff. BGB) exis­tie­ren mit Pro­kura und Hand­lungs­voll­macht be­son­dere For­men der Ver­tre­tungs­macht (die wir be­reits ge­han­delt ha­ben).
  • Be­stimmte im BGB vor­ge­se­hene Form­vor­schrif­ten (insb. § 766 BGB) wer­den ge­lo­ckert.

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