Willkommen! Sie lesen als Gast. Melden Sie sich an, damit wir Ihren Lesestand speichern und Sie Lesezeichen setzen, Seiten bewerten und Anmerkungen schreiben können.
A. Wann liegt ein Handelsgeschäft vor?
IV. Gelten §§ 343 ff. HGB auch für den falsus procurator?
Selbstkontrollaufgabe: Der Praktikant V gibt im Namen der K-GmbH eine mündliche Bürgschaftserklärung gegenüber der Bank B für die Verbindlichkeiten des Schuldners S ab. Tatsächlich hatte V keine Vertretungsmacht und betrieb auch kein Gewerbe. Der Geschäftsführer der K-GmbH verweigert die Genehmigung des Vertrages. Von wem kann B Übernahme der Schuld des S verlangen? |
| Antwort (bitte anklicken) |
Es ist jedoch umstritten, ob durch das Auftreten als Vertreter eines Kaufmanns die §§ 343 ff. HGB dennoch in Bezug auf den Vertreter Anwendung finden. |
Sie haben diese Seite besucht (zuletzt ).
Fragen oder Anregungen zu dieser Seite? Nach der Anmeldung können Sie Anmerkungen schreiben und die Seite bewerten.
Grundzüge des Handelsrechts lizenziert unter Creative Commons Namensnennung 4.0 International.