Universität Passau Universität Passau Lernplattform JuraLehreinheiten
Seite von · 1 Min. · noch 51 Min. im Kapitel
Willkommen! Sie lesen als Gast. Melden Sie sich an, damit wir Ihren Lesestand speichern und Sie Lesezeichen setzen, Seiten bewerten und Anmerkungen schreiben können.

I. In­wie­weit wird der BGB AT durch das HGB mo­di­fi­ziert?

2. Wel­che Be­deu­tung hat Schwei­gen im Han­dels­recht?

Im BGB AT ha­ben Sie ge­lernt, dass Schwei­gen grund­sätz­lich we­der als Zu­stim­mung noch als Ab­leh­nung gilt. Al­ler­dings ha­ben Sie auch Aus­nah­men von die­sem Grund­satz ken­nen­ge­lernt.

  • For­dert der Ge­schäfts­part­ner bei Ver­trags­schluss durch einen be­schränkt Ge­schäfts­fä­hi­gen (§ 108 Abs. 2 BGB) oder durch einen Ver­tre­ter ohne Ver­tre­tungs­macht (§ 177 Abs. 2 BGB) zur Ge­neh­mi­gung des Rechts­ge­schäfts auf, gilt das Schwei­gen nach Ab­lauf von zwei Wo­chen als Ver­wei­ge­rung der Ge­neh­mi­gung.
  • Nach § 516 Abs. 2 BGB kann der Schen­kung den Be­schenk­ten auf­for­dern, zu er­klä­ren, ob er eine be­reits er­folgte Zu­wen­dung an­nimmt. Schweigt der Be­schenkte hier­auf, gilt sein Schwei­gen als Zu­stim­mung.

Das HGB än­dert grund­sätz­lich nichts an die­sen Re­ge­lun­gen des BGB. Über die Aus­nah­men des BGB hin­aus gibt es aber zwei wei­tere Kon­stel­la­tio­nen, in de­nen Schwei­gen als Zu­stim­mung gilt.

  • Ge­setz­lich ge­re­gelt ist das Schwei­gen auf einen An­trag zur Ge­schäfts­be­sor­gung (§ 362 HGB).
  • Dar­über hin­aus hat das Schwei­gen auf ein kauf­män­ni­sches Be­stä­ti­gungs­schrei­ben (das ge­setz­lich nicht ge­re­gelt ist) er­heb­li­che Klau­sur- und Pra­xis­re­le­vanz.
Sie haben diese Seite  besucht (zuletzt ).

Fragen oder Anregungen zu dieser Seite? Nach der Anmeldung können Sie Anmerkungen schreiben und die Seite bewerten.


Grundzüge des Handelsrechts lizenziert unter Creative Commons Namensnennung 4.0 International.