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C. Welche beiden Regelungen enthält § 25 Abs. 1 HGB?
I. Was setzt § 25 Abs. 1 S. 1 HGB voraus?
Damit die Rechtsfolgen des § 25 Abs. 1 S. 1 HGB eintreten, müssen fünf Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein:
Voraussetzungen einer Haftung des Erwerbers für Altschulden nach § 25 Abs. 1 S. 1 HGB
Handelsgeschäft = kaufmännisches Unternehmen im Sinne von §§ 1-6 HGB
Erwerb unter Lebenden = nicht von Todes wegen
Unternehmensfortführung
- Firmenfortführung
- kein Haftungsausschluss
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Grundzüge des Handelsrechts lizenziert unter Creative Commons Namensnennung 4.0 International.