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C. Wel­che bei­den Re­ge­lun­gen ent­hält § 25 Abs. 1 HGB?

I. Was setzt § 25 Abs. 1 S. 1 HGB vor­aus?

Da­mit die Rechts­fol­gen des § 25 Abs. 1 S. 1 HGB ein­tre­ten, müs­sen fünf Vor­aus­set­zun­gen ku­mu­la­tiv er­füllt sein:

Vor­aus­set­zun­gen ei­ner Haf­tung des Er­wer­bers für Alt­schul­den nach § 25 Abs. 1 S. 1 HGB

  1. Han­dels­ge­schäft = kauf­män­ni­sches Un­ter­neh­men im Sinne von §§ 1-6 HGB

  2. Er­werb un­ter Le­ben­den = nicht von To­des we­gen

  3. Un­ter­neh­mens­fort­füh­rung

  4. Fir­men­fort­füh­rung
  5. kein Haf­tungs­aus­schluss
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