Universität Passau Universität Passau Lernplattform JuraLehreinheiten
Seite von · 1 Min. · noch 43 Min. im Kapitel
Willkommen! Sie lesen als Gast. Melden Sie sich an, damit wir Ihren Lesestand speichern und Sie Lesezeichen setzen, Seiten bewerten und Anmerkungen schreiben können.

cc. Was gilt bei An­fech­tung der Voll­macht?

(2) Wem ge­gen­über ist die An­fech­tung der Voll­macht zu er­klä­ren?

Wenn Sie der An­sicht fol­gen, die die Mög­lich­keit der An­fech­tung ei­ner aus­ge­üb­ten Voll­macht an­er­kennt, stellt sich die Fra­ge, wem ge­gen­über die An­fech­tung zu er­klä­ren ist.

Nach ei­ner Auf­fas­sung bleibt es mit dem Wort­laut des § 143 Abs. 3 S. 1 BGB da­bei, dass der Voll­machtge­ber die An­fech­tung ge­gen­über demje­ni­gen er­klä­ren muss, ge­gen­über dem er auch die Voll­macht er­teilt hat: Bei der Au­ßen­voll­macht der Dritte, bei der In­nen­voll­macht der Ver­tre­ter.

  • Mit­tel­bar Be­trof­fene gibt es auch in an­de­ren Fäl­len, in de­nen auch die An­fech­tung ge­gen­über dem Er­klä­rungs­emp­fän­ger ge­nü­gen soll.

An­dere ver­lan­gen teil­weise ana­log § 143 Abs. 4 S. 1 BGB, dass auch bei der In­nen­voll­macht dem Ge­schäfts­geg­ner ge­gen­über die An­fech­tung er­klärt wird, da er das ei­gent­li­che Op­fer der Voll­machtsan­fech­tung sei.

    • Dem Ge­schäfts­part­ner würde sonst - ohne Kennt­nis dar­über - rück­wir­kend ein be­grün­de­ter An­spruch ent­zo­gen wer­den.
    • Für den Fall, dass der Ver­tre­ter zah­lungs­un­fä­hig ist, kann das In­sol­venz­ri­siko we­gen § 179 Abs. 2 BGB auf den Ge­schäfts­part­ner fal­len.
An­hän­ger ei­ner drit­ten An­sicht le­gen den Wort­laut des § 143 Abs. 3 S. 1 BGB un­ter Be­rück­sich­ti­gung der in § 167 Abs. 1 BGB nor­mier­ten Wahl­mög­lich­keit so aus, dass der Voll­machtge­ber die Wahl ha­be, wem ge­gen­über er die An­fech­tung er­klärt.

Sie haben diese Seite  besucht (zuletzt ).

Fragen oder Anregungen zu dieser Seite? Nach der Anmeldung können Sie Anmerkungen schreiben und die Seite bewerten.


Grundkurs Privatrecht (Stand 2026) lizenziert unter Creative Commons Namensnennung 4.0 International.