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cc. Was gilt bei An­fech­tung der Voll­macht?

(1) Kann eine be­reits aus­ge­übte Voll­macht an­ge­foch­ten wer­den?

Eine Pro­blem­kon­stel­la­tion kann sich er­ge­ben, wenn der Voll­machtge­ber eine Voll­machtser­tei­lung an­ficht, nach­dem der Ver­tre­ter be­reits ein Ge­schäft im Na­men des Ver­tre­te­nen ab­ge­schlos­sen hat. Durch die ex-tunc-Wir­kung der An­fech­tung (§ 142 Abs. 1 BGB) wür­den dann so­wohl die In­ter­es­sen des Ver­tre­ters als auch des Ge­schäfts­geg­ners be­rührt. Der Ver­tre­ter un­ter­fällt ggf. ei­ner Haf­tung nach § 179 BGB. Dem Ge­schäfts­geg­ner wird das ab­ge­schlos­sene Ge­schäft ge­nom­men und nur Aus­gleichs­mög­lich­keit ge­gen­über dem mög­li­cher­weise il­li­qui­den Ver­tre­ter ge­währt. Da­her ist es strei­tig, ob eine be­reits aus­ge­übte Voll­macht an­ge­foch­ten wer­den kann:

Teil­weise wird die An­fech­tung ei­ner aus­ge­üb­ten Voll­macht ins­ge­samt aus­ge­schlos­sen.
    • Der Ge­schäfts­part­ner habe nach Ab­schluss des Ge­schäfts ein schutz­wür­di­ges Ver­trauen dar­auf, dass der Ver­tre­ter Ver­tre­tungs­macht ge­habt ha­be.
    • Dem Schutz des Voll­machtge­bers kann durch die An­wen­dung der Re­geln über den Miss­brauch der Ver­tre­tungs­macht Rech­nung ge­tra­gen wer­den. Ebenso ist ein Schutz über eine ana­loge An­wen­dung des § 166 Abs. 2 BGB mög­lich.
    • Zu­dem führe dies zu ei­ner Un­gleich­be­hand­lung mit der An­scheins­voll­macht, die un­strei­tig nicht an­ge­foch­ten wer­den kön­ne.

Nach der Ge­gen­auf­fas­sung ist die Voll­macht auch nach Ab­schluss des Ver­tre­terge­schäfts grund­sätz­lich an­fecht­bar.

    • Der Ge­schäfts­part­ner sei auch nicht schutz­be­dürf­tig, denn die­ser habe ja be­wusst mit ei­nem Dritten ver­han­delt und da­her Pro­bleme im In­nen­ver­hält­nis ris­kiert.
    • Au­ßer­dem wird das Ver­trauen des Ge­schäfts­geg­ners durch einen An­spruch auf Er­satz des Ver­trau­ens­scha­dens nach § 122 BGB ge­schützt.
    • Die Er­tei­lung der Voll­macht ist ein vom Ve­tre­ter­ge­schäft ge­trenn­tes Rechts­ge­schäft, wes­halb sie auch selbst­stän­dig an­ge­foch­ten wer­den kann.
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