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F. Unter welchen Umständen ist eine Anfechtung möglich?
II. Wie prüfen Sie eine Anfechtung?
Lernen Sie unbedingt das folgende Prüfungsschema auswendig:
0. Zulässigkeit der Anfechtung nach §§ 119 ff. BGB (nur wenn problematisch)
- unmittelbar auf alle Willenserklärungen anwendbar, analog bei geschäftsähnlichen Handlungen
- keine vorrangigen Sonderregeln (etwa §§ 434 ff. BGB ggü. § 119 Abs. 2 BGB) oder Ausschluss nach § 144 BGB
I. Anfechtungsgrund
- Inhaltsirrtum, § 119 Abs. 1 1. Var. BGB
- Erklärungsirrtum, § 119 Abs. 1 2. Var. BGB
- Eigenschaftsirrtum, § 119 Abs. 2 BGB
- Fehler bei Übermittlung, § 120 BGB
- Arglistige Täuschung, § 123 Abs. 1 1. Var. BGB
- Widerrechtliche Drohung, § 123 Abs. 1 2. Var. BGB
II. Anfechtungserklärung, § 143 Abs. 1 BGB
III. Richtiger Anfechtungsgegner, § 143 Abs. 2, Abs. 3 BGB
IV. Anfechtungsfrist, § 121 BGB, § 124 BGB
V. Rechtsfolge: Erlöschen ex tunc, § 142 Abs. 1 BGB; ggf. Schadensersatzanspruch aus § 122 BGB
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