Universität Passau Universität Passau Lernplattform JuraLehreinheiten
Seite von · 1 Min. · noch 140 Min. im Kapitel
Willkommen! Sie lesen als Gast. Melden Sie sich an, damit wir Ihren Lesestand speichern und Sie Lesezeichen setzen, Seiten bewerten und Anmerkungen schreiben können.

II. Wie prü­fen Sie eine An­fech­tung?

1. Wel­che An­for­de­run­gen be­ste­hen an die An­fech­tungs­er­klä­rung?

Da es sich bei der An­fech­tung um ein Ge­stal­tungs­recht han­delt, muss sie er­klärt wer­den, § 143 Abs. 1 BGB. Sie ist eine ein­sei­ti­ge, emp­fangs­be­dürf­tige Wil­lens­er­klä­rung, die selbst bei An­fech­tung von form­be­dürf­ti­gen Rechts­ge­schäften kei­ner Form be­darf, z.B. kon­klu­dent mög­lich ist. Zu­dem ist sie be­din­gungs­feind­lich. Eine Even­tualan­fech­tung ist je­doch mög­lich. Der Zeit­punkt der Ab­gabe der An­fech­tungs­er­klä­rung ist bei der Irr­tumsan­fech­tung für die An­fech­tungsfrist maß­geb­lich (§ 121 Abs. 1 S. 2 BGB)

Die An­fech­tungs­er­klä­rung muss nicht den Aus­druck "an­fech­ten" ent­hal­ten. Es reicht aus, wenn die Er­klä­rung ein­deu­tig er­ken­nen lässt, dass der Er­klä­rende das Rechts­ge­schäft we­gen ei­nes Wil­lens­man­gels von An­fang an nicht gel­ten las­sen will.
"So habe ich mir das nicht vor­ge­stellt. Ich möchte mit dem Ge­schäft nichts zu tun ha­ben!"

Ebenso muss der An­fech­tungsgrund nicht ex­pli­zit ge­nannt wer­den. Er­for­der­lich ist aber, dass der Er­klä­rungs­emp­fän­ger er­ken­nen kann, auf wel­che kon­kre­ten Um­stände die An­fech­tung ge­stützt wird, da­mit der An­fech­tungsgeg­ner sich ver­tei­di­gen kann.

Die An­fech­tung ist nicht rück­nehm­bar. Da die An­fech­tung aber ein ein­sei­ti­ges Rechts­ge­schäft ist, kann auch die An­fech­tungs­er­klä­rung nach § 119 BGB, § 120 BGB oder § 123 BGB an­ge­foch­ten wer­den. Die wirk­same An­fech­tung der An­fech­tung macht das ur­sprüng­lich an­ge­foch­tene Ge­schäft dann wie­der rück­wir­kend wirk­sam (§ 142 Abs. 1 BGB).

Sie haben diese Seite  besucht (zuletzt ).

Fragen oder Anregungen zu dieser Seite? Nach der Anmeldung können Sie Anmerkungen schreiben und die Seite bewerten.


Grundkurs Privatrecht (Stand 2026) lizenziert unter Creative Commons Namensnennung 4.0 International.