Universität Passau Universität Passau Lernplattform JuraLehreinheiten
Seite von · 1 Min. · noch 37 Min. im Kapitel
Willkommen! Sie lesen als Gast. Melden Sie sich an, damit wir Ihren Lesestand speichern und Sie Lesezeichen setzen, Seiten bewerten und Anmerkungen schreiben können.

10. Ka­pi­tel: Was ist eine Vor­mer­kung?

B. Wie läuft der Ers­t­er­werb der Vor­mer­kung ab?

Hin­sicht­lich des Er­werbs der Vor­mer­kung muss dif­fe­ren­ziert wer­den, ob die Vor­mer­kung ge­rade ent­stan­den ist (Ers­t­er­werb) oder ob eine be­reits be­ste­hende Vor­mer­kung an eine wei­tere Per­son über­tra­gen wer­den soll (Zwei­t­er­werb). Au­ßer­dem ist dar­auf zu ach­ten, ob der Er­werb von ei­nem Be­rech­tig­ten oder ei­nem Nicht­be­rech­tig­ten statt­fin­det.

Der Ers­t­er­werb der Vor­mer­kung fin­det un­ter fol­gen­den Vor­aus­set­zun­gen statt:

1. Be­ste­hen ei­nes si­che­rungs­fä­hi­gen An­spruchs (§ 883 Abs. 1 BGB)

2. Be­wil­li­gung der Vor­mer­kung

- ein­sei­tige Be­wil­li­gung (§ 885 BGB, § 29 GBO) oder einst­wei­lige Ver­fü­gung (§ 885 BGB, §§ 935 ff. ZPO) bzw. Ur­teil nach § 895 ZPO

3. Be­rech­ti­gung des Be­wil­li­gen­den

4. Ein­tra­gung in das Grund­buch (§§ 883, 885 BGB)

Lie­gen diese Vor­aus­set­zun­gen vor, hat der Be­rech­tigte die Vor­mer­kung wirk­sam er­wor­ben.

Den­noch ist an­er­kannt, dass auch die Mög­lich­keit ei­nes gut­gläu­bi­gen Ers­t­er­werbs der Vor­mer­kung be­steht (§§ 893 Alt. 2, 892 BGB). Dies er­gibt sich dar­aus, dass die Vor­mer­kung ein Si­che­rungs­mit­tel ei­ge­ner Art mit ein­zel­nen ding­li­chen Wir­kun­gen ist.

1. Be­ste­hen ei­nes si­che­rungs­fä­hi­gen An­spruchs (§ 883 Abs. 1 BGB)

- Hin­ter­grund ist die strenge Ak­zes­so­rie­tät der Vor­mer­kung im Hin­blick auf den zu si­chern­den An­spruch auf Über­tra­gung der Lie­gen­schaft.

2. Er­werb durch ein Ver­kehrs­ge­schäft

3. Gut­gläu­big­keit des Er­wer­bers

4. Un­rich­tig­keit des Grund­buchs

5. Kein Wi­der­spruch im Grund­buch ein­ge­tra­gen

Sie haben diese Seite  besucht (zuletzt ).

Fragen oder Anregungen zu dieser Seite? Nach der Anmeldung können Sie Anmerkungen schreiben und die Seite bewerten.


Sachenrecht lizenziert unter Creative Commons Namensnennung 4.0 International.