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A. Was ist unter einem Eigentumsvorbehalt zu verstehen?
III. Was ist der erweiterte Eigentumsvorbehalt?
Eine weitere Spielart ist der erweiterte Eigentumsvorbehalt. Hier wird der endgültige Übergang des Eigentums nicht nur von der Begleichung einer Kaufpreisforderung, sondern von weiteren Forderungen abhängig gemacht.
Dies hat den Effekt, dass mit der Vereinbarung des erweiterten Eigentumsvorbehalts nicht nur die einzelne Forderung, sondern eine Forderungsgesamtheit gesichert wird.
Einzelne Varianten des erweiterten Eigentumsvorbehalts sind der Kontokorrent- und der Konzernvorbehalt.
- Beim Kontokorrentvorbehalt wird eine Abmachung vereinbart, wonach das Eigentum erst mit der vollständigen Begleichung aller Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer übergehen soll
- Der Konzernvorbehalt besteht aus Absprachen, bei denen der Eigentumsübergang nicht von der Erfüllung anderer Zahlungsansprüche des Verkäufers, sondern dritter Gläubiger abhängig gemacht wird
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