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B. Was regelt der Vindikationsanspruch?
I. Was sind die Voraussetzungen des Vindikationsanspruchs?
Die Anspruchsgrundlage des § 985 BGB hat drei Voraussetzungen, unter denen ein Eigentümer gegen den Besitzer einen Herausgabeanspruch gelten machen kann.
- Der Anspruchssteller ist Eigentümer
- Der Anspruchsgegner ist der Besitzer
- Der Anspruchsgegner kann dem Anspruchssteller kein Recht zum Besitz entgegenhalten.
Das Bestehen eines Vindikationsanspruchs ist grundlegende Voraussetzung für die weiteren Vorschriften des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses (EBV). Hintergrund des Regelungskomplexes ist, dass der Vindikationsanspruch darauf gerichtet ist, den Zustand wiederherzustellen, der dem Inhalt des zugrunde liegenden dinglichen Rechts materiell-rechtlich entspricht.
Für den Anspruch kommt es auch nicht darauf an, ob der Besitzer Kenntnis bezüglich des fehlenden Besitzrechts hatte.
K hat das Smartphone des H entwendet und es dem G in den Rucksack gesteckt. Als der H von den Vorgängen erfährt, verlangt er von G sein Mobilgerät zurück. Ein Vindikationsanspruch aus § 985 BGB besteht.
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