Universität Passau Universität Passau Lernplattform JuraLehreinheiten
Seite von · 1 Min. · noch 34 Min. im Kapitel
Willkommen! Sie lesen als Gast. Melden Sie sich an, damit wir Ihren Lesestand speichern und Sie Lesezeichen setzen, Seiten bewerten und Anmerkungen schreiben können.

3. Ka­pi­tel: Was ist Ei­gen­tum und wel­che Rechte hat der Ei­gen­tü­mer?

A. Was ist "Ei­gen­tum"?

Das Ei­gen­tum im Sinne des Zi­vil­rechts ist das um­fas­sendste Herr­schafts­recht der Per­son über eine Sa­che, das die Rechts­ord­nung zu­lässt. Seine ver­fas­sungs­recht­li­che Ge­währ­leis­tung ist in Art. 14 GG nor­miert. Der recht­li­che Ge­halt des Ei­gen­tums ist durch Pri­vat­nüt­zig­keit und eine grund­sätz­li­che Ver­fü­gungs­be­fug­nis ge­kenn­zeich­net.

Das Ei­gen­tumsrecht schützt den In­ha­ber vor Ein­grif­fen in sei­nem recht­li­chen Be­stand, vor kör­per­li­cher Ent­zie­hung der Sa­che und vor Be­ein­träch­ti­gun­gen der Sach­sub­stanz.

Cha­rak­te­ris­tisch für das Ei­gen­tum ist die po­si­tive Nut­zungsmög­lich­keit (z.B. Über­eig­nung, Be­las­tung, Ver­än­de­rung). Zu­dem räumt das Ei­gen­tum dem Ei­gen­tü­mer auch eine ne­ga­tive Ab­wehr­be­fug­nis ein (z.B. Haus­recht des Grund­stücksei­gen­tü­mers).

Als ab­so­lu­tes Recht kann es ge­gen­über je­der­mann gel­tend ge­macht wer­den. Es ist je­doch mög­lich, dass Rechte Drit­ter den voll­um­fäng­li­chen Nut­zungsmög­lich­kei­ten des Ei­gen­tü­mers ent­ge­gen­ste­hen.

De­tail­lierte Re­ge­lun­gen zum Ei­gen­tum las­sen sich in den §§ 903 ff. BGB fin­den.

Sie haben diese Seite  besucht (zuletzt ).

Fragen oder Anregungen zu dieser Seite? Nach der Anmeldung können Sie Anmerkungen schreiben und die Seite bewerten.


Sachenrecht lizenziert unter Creative Commons Namensnennung 4.0 International.