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3. Ka­pi­tel: Was ist Ei­gen­tum und wel­che Rechte hat der Ei­gen­tü­mer?

Gu­ten Mor­gen ,

das fol­gende Ka­pi­tel ist dem Recht des Ei­gen­tums, wel­ches sei­nen ver­fas­sungs­recht­li­chen Schutz aus Art. 14 Abs. 1 GG ab­lei­tet, ge­wid­met. Kenn­zeich­nend für das Ei­gen­tum als "stärks­tes" ab­so­lu­tes Recht ist sein um­fas­sen­der Schutz. In die­sem Ka­pi­tel be­han­deln wir den de­lik­ti­schen Schutz so­wie die Un­ter­las­sungs­an­sprü­che aus § 1004 BGB; den Her­aus­ga­be­an­spruch aus § 985 BGB und die An­sprü­che aus dem Ei­gen­tü­mer-Be­sit­zerver­hält­nis (§§ 987 ff. BGB) wer­den wir spä­ter un­ter­su­chen.

Nach Lek­türe die­ses Ka­pi­tels soll­ten Sie fol­gende Fra­gen be­ant­wor­ten kön­nen:

  • Was ist "Ei­gen­tum"?

  • Wel­che Ar­ten des Ei­gen­tums gibt es?
  • Wel­che Rechte kann der Ei­gen­tü­mer gel­tend ma­chen?
  • Wo­für gibt es Ab­wehr­an­sprü­che?
  • Wann liegt eine Be­ein­träch­ti­gung vor und ge­gen wen rich­tet sich der An­spruch?
  • Was sind Dul­dungs­pflich­ten?
  • Wel­che Aus­gleichs­an­sprü­che sind für diese Fälle vor­ge­se­hen?

Die­ses Ka­pi­tel hat 17 Sei­ten, für die ins­ge­samt ca. eine halbe Stunde er­for­der­lich ist. Sie ha­ben mit die­sem Ka­pi­tel noch nicht be­gon­nen.Sprin­gen Sie di­rekt zur Seite Zu­sam­men­fas­sung Ich hof­fe, Sie wer­den die­ses Ka­pi­tel schnell be­zwin­gen!

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