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2. Was be­deu­tet der Be­griff Ak­tie?

a. Was ist die Be­deu­tung der Ak­tie als An­teil?

Eine Ak­tie ist ein An­teil an der Ge­sell­schaft. Die­ser kann an­hand der Ge­samtan­zahl von Ak­tien (Stück­ak­tien, § 8 Abs. 3 AktG) oder als be­trags­mä­ßige Be­tei­li­gung am Grund­ka­pi­tal (Nenn­be­trags­ak­tie, § 8 Abs. 2 AktG) aus­ge­drückt wer­den.

In bei­den Fäl­len ent­steht ein Bruch:

  • Im ers­ten Fall hat jede Ak­tie im Zäh­ler den Wert 1 und im Nen­ner die Ge­samt­zahl der Ak­tien,
  • im an­de­ren Fall kann der Zäh­ler auf einen be­lie­bi­gen glat­ten Eu­ro­be­trag (den Nenn­be­trag) lau­ten; im Nen­ner steht so­dann das Grund­ka­pi­tal, wel­ches der Summe al­ler Zäh­ler (also al­ler Nenn­be­trä­ge) ent­spre­chen muss.

Der Nenn­be­trag ist in der Pra­xis nicht der Preis, zu dem man die Ak­tie er­wirbt, vgl. § 9 Abs. 2 AktG. Man zahlt idR mehr als den Nenn­be­trag. Dies kann der Aus­ga­be­be­trag sein (Nenn­be­trag + Agio), den der Er­wer­ber nach Grün­dung/ Ka­pi­tal­er­hö­hung zahlt, der Bör­sen­kurs, den man am Ka­pi­tal­markt zahlt, oder schlicht ein frei aus­ge­han­del­ter Kauf­preis.

Eine Ak­tie kann nur ins­ge­samt über­tra­gen wer­den, eine Auf­tei­lung durch den Ak­tio­när ist nicht mög­lich.

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