Universität Passau Universität Passau Lernplattform JuraLehreinheiten
Seite von · 1 Min. · noch 4 Min. im Kapitel
Willkommen! Sie lesen als Gast. Melden Sie sich an, damit wir Ihren Lesestand speichern und Sie Lesezeichen setzen, Seiten bewerten und Anmerkungen schreiben können.

III. Wozu dient das Spruch­ver­fah­ren?

1. Wozu dient das Spruch­ver­fah­ren?

Das Spruch­ver­fah­ren wird ein­ge­lei­tet druch An­trag ei­ner Per­son, die zur Zeit der An­trag­stel­lung An­teils­in­ha­bers des über­tra­gen­den Rechts­trä­gers ist (§ 3 S. 1 Nr. 3 SpruchG, § 3 S. 2 SpruchG).Nicht an­trag­stel­len­den An­teils­in­ha­bern wird vom Ge­richt zur Wah­rung ih­rer Rechte ein ge­mein­sa­mer Ver­tre­ter be­stellt, § 6 Abs. 1 SpruchG. Der An­teils­be­sitz zum Zeit­punkt der Ein­tra­gung der Um­wand­lung und der An­trag­stel­lung ist durch Ur­kun­den (=z.B. De­pot­aus­zug) nach­zu­wei­sen (§ 3 S. 3 SpruchG). Es be­steht kein Form- oder An­walts­zwang.

Im Falle ei­ner Ba­r­ab­fin­dung muss Wi­der­spruch zur Nie­der­schrift (§ 245 AktG) er­klärt wor­den sein (§ 29 Abs. 1 S. 1 UmwG, § 125 S. 1 UmwG, § 207 Abs. 1 UmwG); für eine bare Zu­zah­lung nach § 15 UmwG, § 196 UmwG ist dies nicht er­for­der­lich.

An­trags­geg­ner ist je nach Um­wand­lungs­art der über­neh­men­de, neue oder form­wech­selnde Rechts­trä­ger (§ 5 Nr. 4 SpruchG).

Zu­stän­dig ist das Land­ge­richt (dort die Kam­mer für Han­delssa­chen § 2 Abs. 2 SpruchG), in des­sen Be­zirk der Rechts­trä­ger sei­nen Sitz hat, des­sen An­teils­in­ha­ber den An­trag ge­stellt ha­ben (§ 2 Abs. 1 S. 1 SpruchG). Da­mit ist der­selbe Rich­ter wie für ent­spre­chende An­fech­tungs­kla­gen zu­stän­dig.

Die An­trags­frist be­trägt drei Mo­na­ten ab Ein­tra­gung des Über­tra­gungs­be­schlus­ses (§ 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 SpruchG).

Der An­trag ist kon­kret zu be­grün­den (§ 4 Abs. 2 SpruchG), for­mel­hafte Aus­sa­gen kön­nen zur Ab­wei­sung we­gen Un­zu­läs­sig­keit füh­ren.

Sie haben diese Seite  besucht (zuletzt ).

Fragen oder Anregungen zu dieser Seite? Nach der Anmeldung können Sie Anmerkungen schreiben und die Seite bewerten.


Gesellschaftsrecht lizenziert unter Creative Commons Namensnennung 4.0 International.