Universität Passau Universität Passau Lernplattform JuraLehreinheiten
Seite von · 1 Min. · noch 6 Min. im Kapitel
Willkommen! Sie lesen als Gast. Melden Sie sich an, damit wir Ihren Lesestand speichern und Sie Lesezeichen setzen, Seiten bewerten und Anmerkungen schreiben können.

G. Wer haf­tet wie in der KG?

III. Haf­tung des Kom­man­di­tisten - Zu­sam­men­fas­sung

  • Ge­mäß §§ 172 Abs. 1, § 176 Abs. 1 HGB haf­tet der Kom­man­di­tist vor Ein­tra­gung der KG in das Han­dels­re­gis­ter für die vor der Ein­tra­gung be­grün­de­ten Ver­bind­lich­kei­ten un­be­schränkt ge­mäß § 128 HGB, wenn er der Auf­nahme der Ge­schäfte zu­ge­stimmt hat. Diese Haf­tung ist aus­ge­schlos­sen, wenn er dem Gläu­bi­ger als Kom­man­di­tist be­kannt war.
  • Ge­mäß § 172 Abs. 1, § 176 Abs. 2 HGB i.V.m. § 176 Abs. 1 HGB haf­tet der in eine be­ste­hende KG ein­tre­tende Kom­man­di­tist vor sei­ner Ein­tra­gung in das Han­dels­re­gis­ter für die zwi­schen Ein­tritt (Ge­sell­schafts- bzw. Bei­tritts­ver­trag) und Ein­tra­gung be­grün­de­ten Ver­bind­lich­kei­ten un­be­schränkt ge­mäß § 128 HGB. Auch diese Haf­tung ist aus­ge­schlos­sen, wenn er dem Gläu­bi­ger als Kom­man­di­tist be­kannt war.

Nach herr­schen­der, wenn­gleich zwei­fel­haf­ter Mei­nung, ist in bei­den Kon­stel­la­tio­nen die Haf­tung für de­lik­ti­sche Ver­bind­lich­kei­ten auch vor der Ein­tra­gung be­reits ge­mäß §§ 171 Abs. 1, 172 Abs. 1 HGB be­schränkt.

  • Be­treibt die KG ein Klein­ge­werbe ge­mäß § 2 Abs. 1 HGB, ist sie vor Ein­tra­gung de facto eine GbR (§ 161 Abs. 2 HGB, § 105 Abs. 2 HGB). In die­sem Fall ist § 176 HGB ge­mäß § 176 Abs. 1 S. 2 HGB nicht an­wend­bar, der Kom­man­di­tist haf­tet un­be­schränkt für die vor Ein­tra­gung be­grün­de­ten Ver­bind­lich­kei­ten ge­mäß § 128 HGB ana­log un­ab­hän­gig von der Kennt­nis des Gläu­bi­gers. Auch die Be­schrän­kung bei de­lik­ti­schen Ver­bind­lich­kei­ten soll dann nicht statt­fin­den.

Sie haben diese Seite  besucht (zuletzt ).

Fragen oder Anregungen zu dieser Seite? Nach der Anmeldung können Sie Anmerkungen schreiben und die Seite bewerten.


Gesellschaftsrecht lizenziert unter Creative Commons Namensnennung 4.0 International.