Universität Passau Universität Passau Lernplattform JuraLehreinheiten
Seite von · 1 Min. · noch 5 Min. im Kapitel
Willkommen! Sie lesen als Gast. Melden Sie sich an, damit wir Ihren Lesestand speichern und Sie Lesezeichen setzen, Seiten bewerten und Anmerkungen schreiben können.

G. Wer haf­tet wie in der KG?

IV. Wann lebt die Haf­tung wie­der auf?

Der Kom­man­di­tist darf sich seine Ein­lage zu­rück­ge­wäh­ren las­sen, so­fern sie nicht zum Ge­schäfts­be­trieb der KG er­for­der­lich ist und er hier­durch nicht ge­gen seine ge­sell­schaft­li­chen Treue­pflichten ver­stößt. Da­durch steht ein deut­li­cher Un­ter­schied zur Ak­ti­en­ge­sell­schaft (§ 57 Abs. 1 AktG) und auch zur GmbH.

Der Grund da­für ist nach­voll­zieh­bar: Wäh­rend die Ge­sell­schaf­ter ei­ner Ka­pi­tal­ge­sell­schaft nie im Au­ßen­ver­hält­nis haf­ten, haf­tet der Kom­man­di­tist den Gläu­bi­gern nach Rück­zah­lung (un­mit­tel­bar im Au­ßen­ver­hält­nis), als hätte er die Ein­lage nie ge­leis­tet (§ 172 Abs. 4 S. 1 HGB).

Eine Rück­ge­währ er­folgt, wenn dem Ge­sell­schafts­ver­mö­gen Werte zu­guns­ten des Kom­man­di­tisten ent­zo­gen wer­den und da­durch die Haf­tein­lage un­ter­schrit­ten wird. Auch eine "ver­deck­te" Rück­ge­währ in Form von Sach­wer­ten oder als über­höhte Ge­gen­leis­tung für Ver­träge mit dem Kom­man­di­tisten lässt des­sen Haf­tung wie­der auf­le­ben.

Die Haf­tung lebt ge­mäß § 172 Abs. 4 S. 2 HGB auch dann wie­der auf, wenn der Kom­man­di­tist Ge­winne ent­nimmt und da­durch seine Haf­tein­lage nicht mehr ge­deckt ist. Sie ent­fällt nach § 172 Abs. 5 HGB, wenn der Kom­man­di­tist auf eine von den Ge­schäfts­füh­rern gut­gläu­big auf­ge­stellte Bi­lanz ver­trau­te. Frag­lich ist, ob die­ser Aus­schluss we­gen sei­ner Stel­lung im Ge­setz nur für die In­an­spruch­nahme durch die Gläu­bi­ger gilt oder dar­über hin­aus jeg­li­che Rück­for­de­rung durch die Ge­sell­schaft aus­schließt. Für letz­tere An­sicht spricht ein Ver­gleich mit § 62 Abs. 1 S. 2 AktG.

Sie haben diese Seite  besucht (zuletzt ).

Fragen oder Anregungen zu dieser Seite? Nach der Anmeldung können Sie Anmerkungen schreiben und die Seite bewerten.


Gesellschaftsrecht lizenziert unter Creative Commons Namensnennung 4.0 International.