1. Was sind „juristische Personen“?
a. Kontrollfrage zur körperschaftlichen Verfassung
Selbstkontrollaufgabe: Was ist der Unterschied zwischen einer Körperschaft und einer juristischen Person? |
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Kurz gesagt: Die beiden Begriffe beantworten verschiedene Fragen. „Körperschaft“ beschreibt die innere Organisation eines Verbands. „Juristische Person“ beschreibt seine rechtliche Stellung: Der Verband ist selbst Rechtssubjekt. Die Begriffe überschneiden sich häufig, sie decken sich aber nicht. Körperschaft: eine Frage der OrganisationEine Körperschaft ist ein Personenverband mit körperschaftlicher Verfassung. Typisch sind folgende Merkmale:
Kennzeichnend ist also die Trennung zwischen dem Verband als Organisation und seinen einzelnen Mitgliedern. Juristische Person: eine Frage der RechtsfähigkeitEine juristische Person ist ein Rechtsgebilde, dem die Rechtsordnung die Rechtsfähigkeit zuerkennt. Sie ist also selbst Träger von Rechten und Pflichten. Ihr Vermögen ist strikt vom Vermögen der Mitglieder getrennt (Trennungsprinzip). Für ihre Verbindlichkeiten haftet grundsätzlich nur sie selbst, nicht ihre Mitglieder. Die Rechtsfähigkeit entsteht nur unter staatlicher Mitwirkung. Meist geschieht dies durch die konstitutive (d. h. rechtsbegründende) Eintragung in ein Register, etwa beim eingetragenen Verein, bei der GmbH oder der AG. Die rechtsfähige Stiftung entsteht dagegen durch behördliche Anerkennung (dazu die folgende Seite). Wie verhalten sich die Begriffe zueinander?
Grenzfall: rechtsfähige PersonengesellschaftenSchwierig einzuordnen sind die Personengesellschaften, die nach außen am Rechtsverkehr teilnehmen (Außengesellschaften): die rechtsfähige Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die OHG und die KG.
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