II. Was unterscheidet "Körperschaften" von "Personengesellschaften"?
3. Selbstkontrollaufgabe: Personengesellschaften vs. Körperschaften
Prüfen Sie Ihr Wissen aus den vorangehenden Seiten: Ordnen Sie zu, welche Merkmale typisch für eine Personengesellschaft und welche typisch für eine Körperschaft sind. Ziehen Sie dazu die Kästchen von links nach rechts in die passende Spalte.
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Sie müssen an dieser Stelle noch nicht alle Einzelheiten kennen. Es geht zunächst um die typischen Merkmale, also um den Regelfall. Ausnahmen und Feinheiten behandeln die folgenden Seiten, etwa die rechtliche Einordnung der Gesellschaften und die Zuordnung ihres Vermögens.
Beachten Sie die Reform durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG). Auch Personengesellschaften können heute selbst Träger von Rechten und Pflichten sein. Die Fähigkeit, Rechte und Pflichten zu haben, ist daher kein Merkmal, das nur Körperschaften kennzeichnen würde. Der Unterschied liegt vor allem in der Bindung an die Mitglieder: Eine Personengesellschaft ist in ihrem Bestand typischerweise eng an ihre Gesellschafter gebunden. Eine Körperschaft ist dagegen von ihren Mitgliedern unabhängig.
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