C. Wonach kann man Rechtsformen ordnen?
VII. Kontrollaufgabe: Gesellschaftsrecht und Gläubigerschutz
Ordnen Sie die Gesellschaften der Form des Gläubigerschutzes zu, die für sie typisch ist. Ziehen Sie dazu die Kästchen links in die passende Box auf der rechten Seite.
Gläubiger sind die Personen, denen die Gesellschaft etwas schuldet, zum Beispiel Lieferanten, Vermieter oder Banken. Das Gesellschaftsrecht schützt sie im Wesentlichen auf zwei Wegen:
- Persönliche Haftung der Gesellschafter: Die Gesellschafter haften für die Schulden der Gesellschaft auch mit ihrem Privatvermögen. Das ist typisch für Personengesellschaften.
- Gebundenes Gesellschaftsvermögen: Die Gesellschafter haften grundsätzlich nicht persönlich. Stattdessen muss die Gesellschaft ein Mindestvermögen aufbringen (Kapitalaufbringung) und darf es nicht beliebig an die Gesellschafter zurückzahlen (Kapitalerhaltung). Das ist typisch für Kapitalgesellschaften.
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Hinweis zur Lösung: Seit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG), das am 1.1.2024 in Kraft getreten ist, ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ausdrücklich rechtsfähig, wenn sie nach dem Willen der Gesellschafter am Rechtsverkehr teilnimmt. Ihre Gesellschafter haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft persönlich (§ 721 BGB). Für die offene Handelsgesellschaft (OHG) gilt dasselbe (§ 126 HGB). Bei der Kommanditgesellschaft (KG) und der Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) haftet mindestens ein Gesellschafter unbeschränkt (der Komplementär). Diese Gesellschaften verbinden also Elemente beider Schutzformen.
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