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9. Ka­pi­tel: Wel­che wei­te­ren Rechts­for­men sollte man ken­nen?

B. 2. Ab­schnitt: Die Eu­ro­päi­sche Wirt­schaft­li­che In­ter­es­sen­ver­ei­ni­gung (EWIV)

Die­ses Ka­pi­tel be­han­delt die EWIV als erste ori­gi­när eu­ro­päi­sche Rechts­form.

Nach dem Le­sen soll­ten Sie einen Über­blick er­lan­gen über

  • die we­sent­li­chen Un­ter­schiede zwi­schen der BGB-Ge­sell­schaft und der EWIV,

  • die stark ein­ge­schränk­ten Ein­satz­mög­lich­kei­ten der EWIV und

  • die be­son­de­ren Merk­male die­ser Rechts­form.

Das Stu­dium die­ses Teils der Leh­rein­heit er­for­dert ca. 20 Mi­nu­ten. (20 Sei­ten).

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