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9. Kapitel: Welche weiteren Rechtsformen sollte man kennen?
B. 2. Abschnitt: Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)
Dieses Kapitel behandelt die EWIV als erste originär europäische Rechtsform.
Nach dem Lesen sollten Sie einen Überblick erlangen über
die wesentlichen Unterschiede zwischen der BGB-Gesellschaft und der EWIV,
die stark eingeschränkten Einsatzmöglichkeiten der EWIV und
die besonderen Merkmale dieser Rechtsform.
Das Studium dieses Teils der Lehreinheit erfordert ca. 20 Minuten. (20 Seiten).
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