Willkommen! Sie lesen als Gast. Melden Sie sich an, damit wir Ihren Lesestand speichern und Sie Lesezeichen setzen, Seiten bewerten und Anmerkungen schreiben können.
A. 1. Abschnitt: Die Partnerschaftsgesellschaft
VI. Zusammenfassung des 6. Kapitels - Partnerschaft
Die Partnerschaft ist eine Personengesellschaft für freie Berufe. Sie ist keine Handelsgesellschaft.
Gesellschafter können nur Freiberufler sein. Das Standes-/Berufsrecht kann evtl. weitere Einschränkungen treffen.
Die Gesellschaft entsteht erst mit Eintragung in das Partnerschaftsregister. Vorher handelt es sich um eine GbR.
Für Geschäftsführung und Vertretung gilt weitgehend das OHG-Recht.
Die Partnerschaft erlaubt eine Haftungsbeschränkung für berufliche Fehler.
Sie haben diese Seite besucht (zuletzt ).
Fragen oder Anregungen zu dieser Seite? Nach der Anmeldung können Sie Anmerkungen schreiben und die Seite bewerten.
Gesellschaftsrecht lizenziert unter Creative Commons Namensnennung 4.0 International.