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A. 1. Ab­schnitt: Die Part­ner­schafts­ge­sell­schaft

V. Wie en­det eine Part­ner­schafts­ge­sell­schaft?

Für die Auf­lö­sung der Part­ner­schafts­ge­sell­schaft ver­weist § 9 Abs. 1 PartGG auf §§ 131 ff. HGB. Es gilt also grund­sätz­lich OHG-Recht. Ins­be­son­dere der Tod ei­nes Part­ners führt da­her nicht zur Auf­lö­sung.

Auch für die Li­qui­da­tion der Part­ner­schaft gel­ten die Re­geln der OHG ent­spre­chend (§ 10 Abs. 1 PartGG).

Je­doch ist bei je­der Vor­schrift zu prü­fen, in­wie­weit eine An­wen­dung auf die Part­ner­schaft sinn­voll ist.

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