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E. Wel­che Rechte und Pflich­ten ha­ben GmbH-Ge­sell­schaf­ter?

II. Wel­che Rechte ha­ben die GmbH-Ge­sell­schaf­ter?

Die Rechte der Ge­sell­schaf­ter las­sen sich un­ter­tei­len in Ver­wal­tungs- und Ver­mö­gens­rechte.

Da­ne­ben ha­ben die Ge­sell­schaf­ter einen An­spruch ge­gen die GmbH und die Mit­ge­sell­schaf­ter auf Wah­rung der durch die Treue­pflicht ge­bo­te­nen Rück­sicht­nahme und auf Wah­rung des Gleich­be­hand­lungs­ge­bots.

Bei Ver­stö­ßen ste­hen ih­nen Un­ter­las­sungs- und Scha­denser­satz­an­sprü­che zu. Er­satz­an­sprü­che ge­gen die Ge­sell­schaft dür­fen nur aus­nahms­weise zu­ge­las­sen wer­den, da sonst das Ge­sell­schafts­ver­mö­gen un­ter Um­ge­hung von § 31 GmbHG an die Ge­sell­schaf­ter aus­ge­schüt­tet wür­de.

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