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7. Ka­pi­tel: Was muss man zu GmbH und UG (haf­tungs­be­schränkt) wis­sen?

H. Wie en­det eine GmbH?

Auch eine fle­xi­ble Rechts­form wie die GmbH kann ir­gend­wann zu ei­nem Ende kom­men. Da­her ist ab­schlie­ßend noch die Frage der Auf­lö­sung zu un­ter­su­chen.

Im Rah­men der Auf­lö­sung der Ge­sell­schaft sind zwei Teil­fra­gen zu un­ter­schei­den:

  • Zu­nächst muss un­ter­sucht wer­den, wann die GmbH auf­ge­löst wird, d.h. wel­che Auf­lö­sungs­gründe in Be­tracht kom­men. § 60 GmbHG nennt ei­nige wich­tige Grün­de; wei­tere kön­nen sich aus der Sat­zung er­ge­ben.

  • So­dann ist zu fra­gen, wie die Auf­lö­sung im Ein­zel­nen ab­läuft, d.h. ins­be­son­de­re, wie die Li­qui­da­tion von­stat­ten­geht.

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