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B. Wie ent­steht eine GmbH?

II. Wel­che Pha­sen durch­läuft eine GmbH-Grün­dung?

Be­reits be­vor die GmbH durch die Ein­tra­gung gem. § 11 Abs. 1 GmbHG als rechts­fä­hige ju­ris­ti­sche Per­son be­steht, kön­nen Ge­schäfte durch­ge­führt wer­den. Je nach Fort­schritt des Grün­dungs­vor­gangs un­ter­schei­det man zwi­schen "Vor­grün­dungs­ge­sell­schaft", "Vor­ge­sell­schaft" und der end­gül­ti­gen "Ge­sell­schaft" (i.S.d. § 11 Abs. 1 GmbHG):

Be­son­ders in­ter­essant ist da­bei die Fra­ge, was mit den For­de­run­gen und Ver­bind­lich­kei­ten ge­schieht, die in die­sen Vor­pha­sen ent­ste­hen, und wie es mit der Haf­tung der Han­deln­den und der Ge­sell­schaf­ter aus­sieht.

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