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9. Ka­pi­tel: Wel­che wei­te­ren Rechts­for­men sollte man ken­nen?

C. 3. Ab­schnitt: Die Kom­man­dit­ge­sell­schaft auf Ak­tien (KGaA)

Die­ses Ka­pi­tel be­han­delt die Rechts­form der KGaA, ei­ner Misch­form aus AG und KG.

Nach dem Le­sen soll­ten Sie

  • die We­sens­merk­male der KGaA ver­stan­den ha­ben,

  • die Grund­be­griffe ih­rer Or­ga­ni­sa­tion wie­der­ge­ben kön­nen,

  • die we­sent­li­chen Rechte und Pflich­ten von Kom­man­di­tak­tio­nären und Kom­ple­men­tären ken­nen und

  • die Be­son­der­hei­ten beim KGaA-Auf­sichts­rat, insb. bei der Mit­be­stim­mung er­ken­nen.

Das Stu­dium die­ses Teils der Leh­rein­heit er­for­dert ca. 10 Mi­nu­ten. (5 Sei­ten).

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