VIII. Was sind Realtypen von Gesellschaften?
2. Und was ist eine Anlegergesellschaft?
Das Gegenstück zur Mitunternehmergesellschaft ist die Anlegergesellschaft. An ihr sind oft sehr zahlreiche Gesellschafter beteiligt. Sie suchen in der Regel nur eine Geldanlage. An den laufenden Geschäften der Gesellschaft haben sie meist nur ein geringes persönliches Interesse. Die Geschäftsführung überlassen sie anderen. Wichtig ist ihnen vor allem, dass sie ihre Beteiligung einfach erwerben und wieder verkaufen können.
Für diese Ziele eignet sich typischerweise die Aktiengesellschaft (AG) am besten. Ihre Anteile, die Aktien, lassen sich ohne besondere Form übertragen. Bei börsennotierten Gesellschaften können sie zudem an der Börse gehandelt werden.
Auch eine GmbH kann einen großen Gesellschafterkreis haben. Der Handel mit ihren Anteilen ist aber erschwert. Sowohl die Abtretung eines Geschäftsanteils als auch der Vertrag, der dazu verpflichtet, müssen notariell beurkundet werden (§ 15 Abs. 3, Abs. 4 GmbHG). Das macht jeden Anteilsverkauf aufwendig und teuer.
Daneben gibt es Publikumspersonengesellschaften. Das sind Personengesellschaften, an denen sich eine Vielzahl von Anlegern beteiligt, die sich untereinander meist nicht kennen. Sie werden meist als Kommanditgesellschaft (KG) geführt, vor allem als GmbH & Co. KG. Die Anleger treten als Kommanditisten bei. Sie haften den Gläubigern daher nur beschränkt, nämlich bis zur Höhe ihrer Einlage (§ 171 Abs. 1 HGB). An diesem Grundmuster hat die Reform des Personengesellschaftsrechts durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG, in Kraft seit 1.1.2024) nichts geändert.
Werden die Anteile öffentlich gehandelt, meist an der Börse, gelten zusätzlich die Sonderregeln des Kapitalmarktrechts. Dazu gehören insbesondere das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und die europäische Marktmissbrauchsverordnung (MAR), die zum Beispiel den Umgang mit Insiderinformationen regelt. Für Publikumspersonengesellschaften, die das Geld der Anleger nach einer festgelegten Anlagestrategie investieren, kann außerdem das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) gelten.
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