D. Problemschwerpunkte im Gesellschaftsrecht
I. Was ist Gegenstand des Gesellschaftsrechts?
Das Gesellschaftsrecht regelt, wie sich Personen zu einer Einheit zusammenschließen und als solche am Rechtsverkehr teilnehmen. Meist sind es mehrere Personen. Manche Gesellschaften, etwa die GmbH, können aber auch von nur einer Person gegründet werden (Einpersonengesellschaft). Das Gesellschaftsrecht beantwortet vor allem folgende Fragen:

Wann entstehen Gesellschaften im weiteren Sinne (also einschließlich der Vereine) als Teilnehmer am Rechtsverkehr, und wie endet ihre Existenz?
Wie können die Beziehungen der Gesellschafter untereinander und zur Gesellschaft gestaltet werden? Wer darf intern welche Entscheidungen treffen, und wer darf die Geschäfte führen? (Innenverhältnis)
Wer haftet gegenüber Dritten für Verbindlichkeiten der Gesellschaft? Wer wird Rechtsinhaber, wenn für die Gesellschaft Gegenstände von Dritten erworben werden? Wer vertritt die Gesellschaft nach außen? (Außenverhältnis)
Besondere Bedeutung hat das Gesellschaftsrecht als Teil des Wirtschafts- und Unternehmensrechts. In der Klausur lässt es sich mit beliebigen schuldrechtlichen Sachverhalten verbinden. Deshalb sind in vielen Examensfällen Personengesellschaften oder GmbHs als Schuldner oder Gläubiger beteiligt. So kann das Gesellschaftsrecht gleich mitgeprüft werden.
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