A. Was ist eigentlich Gesellschaftsrecht?
III. Warum sollte man Gesellschaftsrecht lernen?
Fälle zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und, im Überblick, zur offenen Handelsgesellschaft (OHG) und zur Kommanditgesellschaft (KG) kommen in Bayern regelmäßig vor. Das gilt für die Erste und für die Zweite Juristische Staatsprüfung. Oft bilden sie sogar den Schwerpunkt einer Klausur. Diese drei Gesellschaftsformen sind Personengesellschaften. Bei ihnen stehen die einzelnen Gesellschafter im Vordergrund. Zumindest ein Teil von ihnen haftet persönlich für die Schulden der Gesellschaft.
Das Personengesellschaftsrecht ist zudem neu: Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) hat es mit Wirkung zum 1.1.2024 grundlegend reformiert. Seitdem regelt das Gesetz ausdrücklich, dass eine GbR rechtsfähig sein kann (§ 705 Abs. 2 BGB). Rechtsfähig heißt: Die Gesellschaft kann selbst Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen. Außerdem kann sich die GbR in das neue Gesellschaftsregister eintragen lassen (§ 707 BGB). Gerade neue Regelungen eignen sich gut für Prüfungsaufgaben. Arbeiten Sie deshalb stets mit der aktuellen Gesetzesfassung. Ältere Lehrbücher und Entscheidungen beziehen sich oft noch auf das alte Recht. Sie können sie nur eingeschränkt verwenden.
„Mut zur Lücke“ ist beim Personengesellschaftsrecht also nicht angebracht!
Bei den Kapitalgesellschaften steht nicht die Person des Gesellschafters im Vordergrund, sondern seine Kapitalbeteiligung. Den Gläubigern haftet grundsätzlich nur das Vermögen der Gesellschaft. Von den Kapitalgesellschaften müssen Sie für die staatlichen Prüfungen nur die GmbH und die UG (haftungsbeschränkt) kennen, und zwar nur „im Überblick“.
- Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist keine eigene Rechtsform. Sie ist eine Variante der GmbH (§ 5a GmbHG). Sie darf mit einem geringeren Stammkapital als eine normale GmbH gegründet werden, theoretisch schon mit einem Euro. Dafür muss sie einen Teil ihrer Gewinne zurücklegen, bis sie das reguläre Mindeststammkapital erreicht hat. Näheres erfahren Sie im Kapitel zur GmbH.
- „Im Überblick“ bedeutet: Sie sollten die gesetzlichen Grundstrukturen kennen, etwa Gründung, Organe und Haftung. Vertiefte Kenntnisse der Rechtsprechung und Literatur werden nicht erwartet. Fragen zur GmbH und zur UG kommen in Klausuren ohnehin eher selten vor.
Zum Pflichtfachstoff gehört außerdem das Vereinsrecht (§§ 21 ff. BGB). Es ist Teil des Allgemeinen Teils des BGB. Anders als bei der GmbH genügen hier keine Kenntnisse „im Überblick“. Wie bei der GbR müssen Sie das Vereinsrecht umfassend beherrschen.
Nicht Gegenstand der staatlichen Pflichtfachprüfung sind dagegen:
- die Aktiengesellschaft (AG),
- die Europäische Gesellschaft (Societas Europaea, SE),
- die Partnerschaftsgesellschaft,
- die stille Gesellschaft,
- die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV),
- die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA),
- das Umwandlungsrecht (Verschmelzung, Spaltung und Formwechsel von Rechtsträgern) und
- das Konzernrecht (Recht der verbundenen Unternehmen).
Diese Gebiete können Sie aber im universitären Schwerpunktbereich vertiefen. An der Universität Passau kommt dafür ein Schwerpunktbereich mit wirtschaftsrechtlichem Profil in Betracht. Welche Schwerpunktbereiche angeboten werden und welche Inhalte sie umfassen, entnehmen Sie der Studien- und Prüfungsordnung der Juristischen Fakultät.
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