A. Was ist eigentlich Gesellschaftsrecht?
II. Welche praktische Bedeutung hat das Gesellschaftsrecht?
Bei Personengesellschaften haften die Gesellschafter grundsätzlich persönlich für die Schulden der Gesellschaft. Beispiele sind die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG). Wie viele Personengesellschaften es gibt, lässt sich nicht genau feststellen. Sie sind nämlich nur teilweise in Registern erfasst:
OHG und KG müssen in das Handelsregister eingetragen werden.
Für die GbR gibt es seit dem 1.1.2024 ein eigenes Gesellschaftsregister (§ 707 BGB). Es wurde durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) eingeführt. Die Eintragung ist freiwillig. Eine eingetragene GbR führt den Zusatz „eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ oder „eGbR“. In bestimmten Fällen kommt eine GbR an der Eintragung praktisch nicht vorbei, etwa wenn sie ein Grundstück erwerben will.
Die meisten GbR bleiben aber unregistriert, zum Beispiel Fahrgemeinschaften, Tippgemeinschaften oder viele kleine Zusammenschlüsse von Freiberuflern. Das Gesellschaftsregister erfasst daher nur einen kleinen Teil aller GbR.
Kapitalgesellschaften
Kapitalgesellschaften sind juristische Personen. Für ihre Schulden haftet grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen, nicht das Privatvermögen der Gesellschafter. Kapitalgesellschaften müssen in das Handelsregister eingetragen werden. Deshalb lassen sie sich gut zählen: In Deutschland gibt es deutlich mehr als eine Million Kapitalgesellschaften. Die einzelnen Rechtsformen sind aber sehr unterschiedlich verbreitet:
Zahlenmäßig am bedeutendsten ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). In den deutschen Handelsregistern sind weit über eine Million GmbH eingetragen. Dazu zählt auch die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt). Sie ist keine eigene Rechtsform, sondern eine Variante der GmbH, die mit sehr geringem Stammkapital gegründet werden kann (§ 5a GmbHG).
Die Aktiengesellschaft (AG) spielt zahlenmäßig nur eine geringe Rolle. Es gibt deutlich weniger als 20.000 AG. Nur einige Hundert davon sind börsennotiert, ihre Aktien werden also an einem organisierten Markt gehandelt (§ 3 Abs. 2 AktG).
Kaum verbreitet ist die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA). Sie ist eine Mischform aus AG und KG: Mindestens ein Gesellschafter haftet persönlich (Komplementär), die übrigen sind am in Aktien zerlegten Grundkapital beteiligt (Kommanditaktionäre). Persönlich haftender Gesellschafter kann auch eine juristische Person sein. Dann spricht man zum Beispiel von einer „AG & Co. KGaA“ oder einer „GmbH & Co. KGaA“. Auch das sind KGaA. In Deutschland gibt es nur einige Hundert KGaA.
Die Societas Europaea (SE), die „Europäische Aktiengesellschaft“, beruht auf einer EU-Verordnung. Zahlenmäßig ist sie eine Randerscheinung. Einige große Unternehmen haben sie aber gewählt.
Und die britische Limited?
Bis zum Brexit gründeten viele Unternehmer in Deutschland eine britische Private Company Limited by Shares („Limited“). Sie konnte ohne nennenswertes Mindestkapital gegründet werden. Ihre Bedeutung ging bereits zurück, als 2008 die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) als günstige Alternative eingeführt wurde.
Seit dem Ende der Übergangsphase des Brexit am 31.12.2020 gilt für die Limited die Niederlassungsfreiheit (Art. 49, 54 AEUV) nicht mehr. Hat eine Limited ihren tatsächlichen Verwaltungssitz in Deutschland, wird sie nach der in Deutschland für Gesellschaften aus Drittstaaten angewandten Sitztheorie nicht mehr als Kapitalgesellschaft anerkannt. Nach der Sitztheorie richtet sich das anwendbare Gesellschaftsrecht nach dem Ort der tatsächlichen Verwaltung. Die Limited wird dann als Personengesellschaft behandelt, also als GbR oder OHG. Hat sie nur einen Gesellschafter, gilt sie als Einzelunternehmen. Die Folge: Die Gesellschafter haften persönlich. Als Rechtsform für in Deutschland tätige Unternehmen hat die Limited deshalb kaum noch praktische Bedeutung.
Wirtschaftliche Bedeutung der AG
Wirtschaftlich ist die AG dagegen enorm bedeutsam. Die meisten Großunternehmen werden als AG geführt, teilweise auch als SE oder KGaA. Der Grund: Nur Aktien können an der Börse gehandelt werden, GmbH-Anteile dagegen nicht. Über die Börse kann sich das Unternehmen Kapital von sehr vielen Anlegern beschaffen.
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