Willkommen! Sie lesen als Gast. Melden Sie sich an, damit wir Ihren Lesestand speichern und Sie Lesezeichen setzen, Seiten bewerten und Anmerkungen schreiben können.
A. Was ist eigentlich Gesellschaftsrecht?
IV. Selbstkontrollfrage: Bedeutung des Gesellschaftsrechts
- GbR: Sie ist die Grundform der Personengesellschaften. Personengesellschaften sind Zusammenschlüsse, bei denen die Person der Gesellschafter im Vordergrund steht. Eine GbR wird durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrags errichtet. Darin verpflichten sich die Gesellschafter, einen gemeinsamen Zweck zu fördern (§ 705 Abs. 1 BGB). Der Vertrag ist grundsätzlich formfrei. Oft entsteht eine GbR deshalb, ohne dass die Beteiligten es merken, etwa bei einer Fahr- oder Tippgemeinschaft. Seit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG), das am 1.1.2024 in Kraft getreten ist, können die Gesellschafter die GbR in das Gesellschaftsregister eintragen lassen (§ 707 Abs. 1 BGB). Die Eintragung ist grundsätzlich freiwillig. Viele GbR sind daher in keinem Register erfasst. Ihre genaue Zahl ist unbekannt, sie wird aber deutlich höher geschätzt als die aller anderen Formen.
- GmbH (einschließlich UG): Sie ist die mit Abstand häufigste im Handelsregister eingetragene Gesellschaftsform. Sie ist eine Kapitalgesellschaft. Bei Kapitalgesellschaften steht die Beteiligung am Kapital im Vordergrund und die Gesellschafter haften grundsätzlich nicht persönlich. Die UG ist keine eigene Rechtsform, sondern eine Variante der GmbH mit geringerem Stammkapital (§ 5a GmbHG).
- KG: Sie kommt vor allem als GmbH & Co. KG vor. Dabei ist eine GmbH der einzige persönlich haftende Gesellschafter. Auf diese Weise lässt sich die persönliche Haftung der beteiligten natürlichen Personen vermeiden.
- OHG: Sie ist deutlich seltener. Alle Gesellschafter haften den Gläubigern persönlich und unbeschränkt (§ 126 HGB). Viele Unternehmer scheuen dieses Risiko.
- AG: Sie ist auf große Unternehmen zugeschnitten. Die Gründung ist aufwendig und das Mindestgrundkapital beträgt 50.000 Euro (§ 7 AktG). Zahlenmäßig spielt sie deshalb eine geringe Rolle, wirtschaftlich aber eine große.
Merke: Zahlenmäßig sind die Personengesellschaften, vor allem die GbR, besonders bedeutsam. Das erklärt, warum sie auch in der Prüfung so häufig vorkommen.
Sie haben diese Seite besucht (zuletzt ).
Fragen oder Anregungen zu dieser Seite? Nach der Anmeldung können Sie Anmerkungen schreiben und die Seite bewerten.
Gesellschaftsrecht lizenziert unter Creative Commons Namensnennung 4.0 International.