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III. Wo­von sind Ge­sell­schaf­ten ab­zu­gren­zen?

4. Wel­che Un­ter­schiede be­ste­hen zwi­schen Ge­sell­schaf­ten und Aus­tausch­ver­trä­gen?

Schwie­rig ist die Ab­gren­zung zu den sog. par­tia­ri­schen Rechts­ge­schäf­ten (von lat. pars = Teil). Das sind Aus­tausch­ver­trä­ge, bei de­nen eine Par­tei statt ei­ner fes­ten Ge­gen­leis­tung einen An­teil am Ge­winn der an­de­ren Par­tei er­hält. Wich­tigs­ter Fall ist das par­tia­ri­sche Dar­le­hen: Der Dar­le­hens­ge­ber er­hält statt ei­nes fes­ten Zin­ses einen An­teil am Ge­winn des Dar­le­hens­neh­mers.

Hier ha­ben beide Par­teien ein gleich­ge­rich­te­tes In­ter­esse, und zwar oft für län­gere Zeit: Je hö­her der Ge­winn, de­sto mehr er­hal­ten bei­de. Das al­lein macht den Ver­trag aber noch nicht zu ei­ner Ge­sell­schaft. Ent­schei­dend ist, ob sich die Par­teien ver­pflich­tet ha­ben, einen ge­mein­sa­men Zweck zu för­dern. Beim par­tia­ri­schen Dar­le­hen ist das in der Re­gel nicht der Fall. Der Dar­le­hens­ge­ber stellt nur Ka­pi­tal zur Ver­fü­gung. Er hofft auf einen mög­lichst ho­hen Ge­winnan­teil, hat aber kei­nen Ein­fluss dar­auf, wie der Ge­winn er­wirt­schaf­tet wird.

Be­son­ders nah liegt die Ab­gren­zung zur stil­len Ge­sell­schaft (§§ 230 ff. HGB). Auch dort be­tei­ligt sich je­mand mit ei­ner Ver­mö­gen­sein­lage am Han­dels­ge­werbe ei­nes an­de­ren und er­hält einen An­teil am Ge­winn.

Die Recht­spre­chung grenzt an­hand ei­ner Ge­samt­wür­di­gung al­ler Um­stände ab. Maß­geb­lich ist das ob­jek­tiv er­kenn­bare In­ter­esse der Par­tei­en. Wie die Par­teien den Ver­trag be­zeich­nen, ist nur ein In­diz. Für eine Ge­sell­schaft spre­chen z. B.:

  • Kon­troll- und Mit­spra­che­rechte des Ka­pi­tal­ge­bers,
  • eine Be­tei­li­gung auch am Ver­lust,
  • ge­mein­same Ent­schei­dun­gen über die Ge­schäfts­füh­rung.

Für ein par­tia­ri­sches Dar­le­hen spre­chen da­ge­gen z. B. ein un­be­ding­ter An­spruch auf Rück­zah­lung des Ka­pi­tals und das Feh­len von Ein­fluss­rech­ten.

Fra­gen Sie in der Klau­sur: Wol­len die Be­tei­lig­ten nur Leis­tun­gen aus­tau­schen, oder ha­ben sie sich ver­pflich­tet, ge­mein­sam ein Ziel zu för­dern? Nur im zwei­ten Fall liegt eine Ge­sell­schaft vor.

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