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2. Welche Inhalte muss oder soll die Satzung haben?
e. Welche gesetzlichen Schranken gelten bei der Satzungsgestaltung?
Aus einem Umkehrschluss zu § 40 BGB folgt, dass bestimmte Vorschriften des Vereinsrechts zwingend sind und weder ersetzt noch abgeändert werden können. Diese Normen sind das "Wesen" der Rechtsform - sie machen eine beliebige Organisationsform zum "Verein" im Sinne des BGB. Im Einzelnen sind nach § 40 BGB elf Punkte unveränderlich vorgegeben:
Auf den Inhalt dieser Regelungen wird später noch im Einzelnen eingegangen.
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