Als Ausgangspunkt der Recherche können Sie die Ihnen als Studierenden (auch von zu Hause aus) verfügbar gemachten Onlinedatenbanken nutzen. Hierzu finden Sie eine Übersicht unter https://learn.jura.uni-passau.de/master/home/recherche.
Zur Formatierung der Arbeit haben wir eine Dokumentenvorlage bereitgestellt, die Sie verwenden dürfen, aber keineswegs müssen. SIe finden diese (nebst einer zugehörigen Anleitung) unter https://learn.jura.uni-passau.de/master/home/vorlage.
II. Spezifisch zum Master "LL.M. Rechtsinformatik"
Der Umfang der Masterarbeit soll 80.000 Zeichen einschließlich Leerzeichen und Fußnoten nicht überschreiten (§ 5 S. 2 FStuPO-Rechtsinformatik).
Die Masterarbeit muss einen Bezug zu einem der im Studiengang angebotenen Module haben (§ 5 S 1 FStuPO-Rechtsinformatik). In der Masterarbeit soll der Kandidat oder die Kandidatin zeigen, dass er oder sie zu wissenschaftlichem Arbeiten in der Lage ist und wissenschaftliche Methoden selbstständig innerhalb einer vorgegebenen Frist auf eine begrenzte Themenstellung anwenden kann (§ 21 Abs. 1 AStuPO-M-JUR).
Die Masterarbeit ist grundsätzlich in deutscher Sprache zu verfassen; in Absprache mit dem jeweiligen Betreuer oder der jeweiligen Betreuerin ist auch eine Abgabe in englischer Sprache zulässig (§ 21 Abs. 5 S. 1 AStuPO-M-Jur).
Die Bearbeitungszeit beträgt exakt 15 Wochen; sie endet nach § 188 Abs. 2 BGB mit Ablauf desjenigen Tages, dessen Bezeichnung dem Tag der Themenausgabe entsprach (also z.B. von Montag bis Montag) (§ 21 Abs. 6 S. 1 AStuPO M-Jur). Endet die Frist an einem Samstag, Sonntag oder in Passau gesetzlichem Feiertag, endet sie erst mit Ablauf des folgenden Werktags (§ 193 BGB).
Die Masterarbeit ist als PDF-Datei sowie zusätzlich in zwei gedruckten Exemplaren beim Prüfungssekretariat einzureichen; eine andere Form der Einreichung wird nicht berücksichtigt (§ 21 Abs. 7 S. 1 AStuPO-M-Jur). Maßgeblich für die Fristwahrung ist das Hochladen der Arbeit bis 24:00 Uhr und der Poststempel der versandten Arbeit. Nur wenn beide Fassungen (vollständig identisch) eingereicht wurde, ist die Masterarbeit "abgegeben". Das bedeutet: Weichen die elektronische Fassung und die gedruckten Fassungen (oder die beiden gedruckten Fassungen) voneinander ab, wurde die Arbeit nicht wirksam eingereicht. Wurde nur die gedruckte Fassung oder nur die elektronische Fassung eingereicht, wurde die Arbeit nicht wirksam eingereicht.
III. Spezifisch zum Master "LL.M. Deutsches Recht für ausländische Studierende"
Die Masterarbeit muss vollständig in deutscher Sprache abgefasst sein.
Die Masterarbeit muss sich überwiegend mit deutschem Recht beschäftigen; rechtsvergleichende Exkurse sind jedoch zulässig.
Die Masterarbeit soll nicht mehr als 60 computergeschriebene Seiten umfassen; sie sollte aber auch nicht aus weniger als 40 Seiten bestehen.
Die Masterarbeit soll die Fähigkeit zum wissenschaftlichen Arbeiten belegen. Dies setzt eine Auseinandersetzung mit deutscher Literatur voraus: Sie sollten mindestens drei Kommentare zitieren. Es genügt nicht, wenn Sie sich ausschließich auf ein Lehrbuch stützen!
Nach den deutschen Standards für rechtswissenschaftliches Arbeiten sind alle verwendeten Quellen unmittelbar an der jeweilige Stelle durch Fußnoten zu kennzeichnen. Das Kopieren, Abschreiben oder sonstige Übernehmen fremder Texte ohne eine solche Fußnote gilt als "Plagiat" und führt dazu, dass die Arbeit als "nicht bestanden" bewertet wird.
Die Bearbeitungsfrist für die Masterarbeit beträgt maximal drei Monate. Diese Frist beginnt, sobald Sie ein Thema bekommen haben. Aus diesem Grund dürfen Sie sich auch nicht selbst ein Thema frei auswählen. Eine frühere Abgabe der Arbeit ist zulässig.