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Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand: Oktober 2026 ·nach Art. 14 BayBGG und § 10 BayDiV

Auf einen Blick

Die Universität Passau ist bemüht, das Prüfungsportal so zu gestalten, dass alle Menschen es ohne fremde Hilfe nutzen können – auch mit Screenreader, Vergrößerung, Spracheingabe oder ausschließlich mit der Tastatur.

Teilweise barrierefrei
Bekannte Einschränkungen nennen wir unten.
Barriere melden
Per E-Mail an ls_beurskens@uni-passau.de – auch, wenn Sie ein Dokument in zugänglicher Form benötigen.
Antwort binnen sechs Wochen
In der Regel deutlich schneller. Bleibt eine Antwort aus, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle wenden.
Kostenlose Prüfung
Das Durchsetzungsverfahren beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung ist für Sie kostenlos.

Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für Prüfungsportal der Juristischen Fakultät unter learn.jura.uni-passau.de einschließlich der Bereiche für Lehrende und Korrigierende.

Maßgeblich sind Art. 14 des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BayBGG) und die §§ 9 bis 11 der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV). Diese verweisen auf die Anforderungen des § 3 der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), insbesondere die harmonisierte Norm EN 301 549, die für Webinhalte die Kriterien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Stufe AA übernimmt. Sie setzen die Richtlinie (EU) 2016/2102 um.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Prüfungsportal der Juristischen Fakultät ist teilweise mit den Anforderungen des § 9 Abs. 1 BayDiV vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.

Was bereits umgesetzt ist

Bedienung per Tastatur
Die Funktionen sind ohne Maus erreichbar; ein Link „Zum Inhalt springen“ führt an der Kopfzeile vorbei; der Fokus ist deutlich sichtbar.
Helles und dunkles Farbschema
Sie können zwischen hell, dunkel und der Einstellung Ihres Systems wählen; Farben von Texten und Bedienelementen sind in beiden Schemata auf ausreichenden Kontrast ausgelegt.
Schriftgröße
Im Menü „Darstellung“ lässt sich die Schrift dauerhaft vergrößern; die Seiten passen sich der Bildschirmbreite an.
Unterstützung von Hilfsmitteln
Überschriften, Landmarken und Beschriftungen von Formularfeldern und Schaltflächen sind für Screenreader ausgezeichnet.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die folgenden Inhalte sind derzeit nicht oder nicht vollständig barrierefrei:

Hochgeladene Dokumente
Einschränkung
Sachverhalte, Lösungshinweise und Korrekturen werden häufig als PDF-Datei bereitgestellt, teils als Scan oder mit handschriftlichen Anmerkungen. Diese sind für Screenreader nicht oder nur eingeschränkt lesbar.
Begründung
Unverhältnismäßige Belastung bei nachträglicher Aufbereitung (§ 9 Abs. 4 BayDiV); die Inhalte stammen vielfach von Lehrenden und Korrigierenden.
Alternative
Auf Anfrage stellen wir den Inhalt in einer zugänglichen Form bereit (siehe Barriere melden).
Prüfungen im Safe Exam Browser
Einschränkung
Der Safe Exam Browser schränkt Bildschirmlesegeräte, Vergrößerungs- und Diktatprogramme ein, weil während der Prüfung keine anderen Programme laufen dürfen.
Begründung
Erforderlich zur Sicherung der Chancengleichheit in Prüfungen.
Alternative
Benötigen Sie Hilfsmittel, wenden Sie sich bitte vor der Prüfung an Ihre Prüferin bzw. Ihren Prüfer; über einen Nachteilsausgleich entscheiden die dafür zuständigen Stellen nach der Prüfungsordnung.
Ältere Seiten und Administrationsbereiche
Einschränkung
Einzelne ältere Ansichten, insbesondere in den Administrationsbereichen für Lehrende, sind noch nicht vollständig überarbeitet (etwa Tabellen ohne vollständige Beschriftung oder Symbole ohne Textalternative).
Begründung
Unvereinbarkeit mit den Anforderungen; die Seiten werden schrittweise überarbeitet.
Alternative
Bitte melden Sie uns Hindernisse; wir helfen im Einzelfall direkt weiter.
Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache
Einschränkung
Informationen in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache werden derzeit nicht angeboten.
Begründung
Für die Universität Passau als juristische Person des öffentlichen Rechts unter staatlicher Aufsicht besteht hierzu keine Pflicht (§ 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. d BayDiV).
Alternative
Fragen beantworten wir gern auch in einfacher Sprache.

Inhalte Dritter

Nicht von dieser Erklärung erfasst sind Inhalte, die die Universität Passau weder erstellt noch finanziert und auf die sie keinen Einfluss hat (Art. 1 Abs. 4 Buchst. e der Richtlinie (EU) 2016/2102). Dazu gehören insbesondere:

  • Aufgabenstellungen, Hilfsmittel und Korrekturen, die Prüferinnen und Prüfer sowie Korrekturassistentinnen und -assistenten hochladen; für deren Barrierefreiheit sind die jeweiligen Prüfenden verantwortlich,
  • Bearbeitungen und Begutachtungen anderer Teilnehmender in der gegenseitigen Begutachtung,
  • der Safe Exam Browser (Open-Source-Software der ETH Zürich).

Barriere melden und Informationen anfordern

Sind Ihnen Barrieren aufgefallen? Benötigen Sie einen Inhalt in einer anderen, für Sie zugänglichen Form? Dann schreiben Sie uns bitte (§ 10 Satz 3 BayDiV). Hilfreich sind die betroffene Seite oder Funktion, eine kurze Beschreibung und die verwendeten Hilfsmittel.

Barriere per E-Mail melden
Lehrstuhl Prof. Dr. Michael Beurskens, Universität Passau, Innstraße 41, 94032 Passau
ls_beurskens@uni-passau.de

Wir antworten in der Regel innerhalb von zwei Wochen, spätestens innerhalb von sechs Wochen. Ihre Angaben verwenden wir nur zur Bearbeitung Ihres Anliegens (siehe Datenschutzerklärung).

Durchsetzungsverfahren

Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, prüft das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung auf Ihren Antrag, ob Maßnahmen gegenüber der Universität Passau erforderlich sind. Dasselbe gilt, wenn Sie meinen, dass wir uns zu Unrecht auf eine Ausnahme berufen (§ 11 Abs. 2 BayDiV). Das Verfahren ist kostenlos.

Durchsetzungsstelle
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
St.-Martin-Straße 47, 81541 München
bitv@bayern.de
ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html
Antrag online

Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit (Formular des Landesamts).

Antrag stellen

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde im Oktober 2026 erstellt. Sie beruht auf einer Selbstbewertung und folgt dem Muster des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523. Wir überprüfen und aktualisieren sie mindestens einmal jährlich sowie bei wesentlichen Änderungen des Portals (§ 10 Satz 2 BayDiV); die nächste Überprüfung erfolgt spätestens im Oktober 2027. Siehe auch das Impressum und die Datenschutzerklärung.