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4. Ka­pi­tel: Was ist die Han­dels­fir­ma?

C. Wie wird die Han­dels­firma ge­schützt?

Das Auf­tre­ten mit der Firma durch einen Un­be­rech­tig­ten kann dem wah­ren Fir­men­in­ha­ber er­heb­li­che Schä­den im Wett­be­werb zu­fü­gen. Zu­dem will das Fir­men­recht ei­ner Ir­re­füh­rung weh­ren, um die Be­tei­lig­ten am Wirt­schafts­le­ben zu schüt­zen.

Diese Dop­pel­na­tur des Fir­men­rechts (In­di­vi­du­al­schutz ei­ner­seits, Schutz des Han­dels­ver­kehrs) äu­ßert sich in zwei par­al­le­len Schutz­me­cha­nis­men:

  • Ei­ner­seits er­folgt ein Schutz durch das Re­gis­ter­ge­richt (§ 37 Abs. 1 HGB), also durch eine staat­li­che Stelle (Schutz der All­ge­mein­heit).
  • An­de­rer­seits darf sich auch der Fir­men­in­ha­ber selbst schüt­zen (§ 37 Abs. 2 HGB), in­dem er einen Un­ter­las­sungs­an­spruch gel­tend macht (In­di­vi­du­al­schutz). Hier grei­fen er­gän­zend auch wei­tere Re­ge­lun­gen, etwa aus dem Mar­ken­recht, dem Ge­setz ge­gen den un­lau­te­ren Wett­be­werb oder dem BGB.
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