Universität Passau Universität Passau Lernplattform JuraLehreinheiten
Seite von · 1 Min. · noch 40 Min. im Kapitel
Willkommen! Sie lesen als Gast. Melden Sie sich an, damit wir Ihren Lesestand speichern und Sie Lesezeichen setzen, Seiten bewerten und Anmerkungen schreiben können.

8. Ka­pi­tel: Was ist der Han­dels­kauf?

A. Was ist ein "Han­dels­kauf"?

In den §§ 373 ff. HGB fin­den sich Vor­schrif­ten über den Han­dels­kauf. His­to­risch stand der Han­dels­kauf im Zen­trum des Han­dels­rechts (da­her auch „Kauf“-Mann); auch heute noch steht er im Zen­trum der Re­ge­lun­gen zu den Han­dels­ge­schäf­ten. Die ge­setz­li­chen Son­der­re­ge­lun­gen mo­di­fi­zie­ren und er­gän­zen die all­ge­mei­nen Re­ge­lun­gen des BGB. Sie sol­len die Ge­schäfts­ab­wick­lung be­schleu­ni­gen und die Rechte des Ver­käu­fers stär­ken.

Man un­ter­schei­det zwi­schen dem ein­sei­ti­gen (§ 373 HGB - § 376 HGB, § 380 HGB) und dem zwei­sei­ti­gen (§ 377 HGB, § 379 HGB ) Han­dels­kauf.

Die Mo­di­fi­ka­tio­nen durch das HGB las­sen sich in zwei Grup­pen ein­tei­len:

  • Ei­ner­seits gibt es Re­ge­lun­gen zu be­son­de­ren Ty­pen von Kauf­ver­trä­gen, wie den Be­stim­mungs­kauf (§ 375 HGB) als Son­der­re­ge­lung zu den Leis­tungs­be­stim­mungs­rech­ten (§§ 315 ff. BGB) und den Fix­han­dels­kauf (§ 376 HGB) als Son­der­fall des re­la­ti­ven Fix­ge­schäfts (§ 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB).
  • An­de­rer­seits wer­den be­son­dere Rechts­fol­gen in Ab­wei­chung zum BGB ge­re­gelt, na­ment­lich für den Gläu­bi­ger­ver­zug des Käu­fers (§§ 373 ff. HGB) und die Sach­män­gel­ge­währ­leis­tung (§ 377 HGB).

Sie haben diese Seite  besucht (zuletzt ).

Fragen oder Anregungen zu dieser Seite? Nach der Anmeldung können Sie Anmerkungen schreiben und die Seite bewerten.


Grundzüge des Handelsrechts lizenziert unter Creative Commons Namensnennung 4.0 International.