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B. Wie setzt sich eine Firma zu­sam­men?

I. Was ist der "Fir­men­kern"?

Als Fir­men­kern kom­men in Be­tracht:

  • Per­so­nen­firma: Ist der Un­ter­neh­mens­trä­ger eine na­tür­li­che Per­son (ein Mensch), kann er sei­nen bür­ger­lich-recht­li­chen Na­men ver­wen­den. Dies gilt aber auch, wenn das Un­ter­neh­men von ei­ner Ge­sell­schaft be­trie­ben wird. Erst wenn eine Ir­re­füh­rung vor­liegt, ist die zu­läs­sige Grenze über­schrit­ten (etwa bei Ver­wen­dung des Na­mens ei­nes gar nicht am Un­ter­neh­men be­tei­lig­ten Drit­ten).

"Schmitz eK", "Hau­ser & Kienzle OHG" oder "Dr. Schulte GmbH" sind zu­läs­sige Per­so­nen­fir­men.
  • Sach­firma: Die Be­zeich­nung stellt auf die Tä­tig­keit/den Ge­gen­stand des Un­ter­neh­mens ab, weist aber nicht auf eine Per­son hin.

Sach­fir­men sind etwa "Schuh­ma­nu­fak­tur e.K.", "Ge­trän­ke­ki­osk UG (haf­tungs­be­schränkt)" oder "Fri­sche­bä­cker AG".

  • Phan­ta­sie­firma: Die Be­zeich­nung hat we­der Be­zug zu ei­ner Per­son noch zu ei­ner Tä­tig­keit, son­dern be­steht nur aus frei ge­wähl­ten ein­präg­sa­men Buch­sta­ben- oder Zah­len­kom­bi­na­tio­nen.

Eine Phan­ta­sie­firma wäre etwa "K2 KG", "Nanu Nana OHG", "La­ri­fari eK" oder "Hu­gu­gaw­sedj GmbH".

  • Misch­firma: Kom­bi­niert zwei oder drei der oben ge­nann­ten Fir­men­ar­ten.

Misch­fir­men sind etwa "Schus­ter Mül­ler e.K.", "Klaus Mül­ler Nanu Nana Schuhe OHG" oder "Kino La­ri­fari GmbH".

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