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I. Was setzt § 25 Abs. 1 S. 1 HGB vor­aus?

3. Was er­for­dern Un­ter­neh­mens- und Fir­men­fort­füh­rung?

Das Un­ter­neh­men muss aus Sicht ei­nes ob­jek­ti­ven Drit­ten im Kern fort­ge­führt wer­den. Das Han­dels­ge­schäft muss in sei­nem we­sent­li­chen Be­stand fort­ge­führt wer­den. Das be­deu­tet nicht, dass alle De­tails (etwa alle Ge­schäftstel­len, alle Ar­beit­neh­mer, etc.) iden­tisch fort­ge­führt wer­den - es ge­nü­gen viel­mehr die­je­ni­gen Um­stän­de, die aus Sicht des Ver­kehrs we­sent­lich sind. Will der Er­wer­ber der Haf­tung ent­ge­hen, muss er das Un­ter­neh­men so­fort still­le­gen oder so­fort eine we­sent­li­che Än­de­rung her­bei­füh­ren – eine bloße Un­ter­bre­chung der Ge­schäftstä­tig­keit ge­nügt nicht. Än­de­run­gen, die län­gere Zeit nach der Un­ter­neh­mens­fort­füh­rung er­fol­gen, sind für die ein­mal ent­stan­dene Haf­tung des Er­wer­bers auf­grund von § 25 Abs. 1 S. 1 HGB ir­re­le­vant.

In­di­zien für die Un­ter­neh­mens­fort­füh­rung sind die Über­nahme der Ge­schäfts­räume (glei­che An­schrift) oder des Per­so­nals des Un­ter­neh­mens, die Tä­tig­keit im glei­chen Ge­schäfts­feld (im wei­tes­ten Sin­ne), die Bei­be­hal­tung von Fir­men­lo­gos und Ban­ken­ver­bin­dun­gen so­wie die Bei­be­hal­tung der Te­le­fon-, Email- oder In­ter­net­ver­bin­dung.

Über die Fort­füh­rung des Un­ter­neh­mens hin­aus muss auch (zwin­gend!) die Firma fort­ge­führt wer­den. Ir­re­le­vant ist, ob der ur­sprüng­li­che Fir­men­in­ha­ber mit der Fort­füh­rung ein­ver­stan­den ist oder die vom neuen Un­ter­neh­men ge­führte Firma so­gar ge­gen §§ 17 ff. HGB ver­stößt. Auch hier ist die Sicht ei­nes ob­jek­ti­ven Drit­ten ent­schei­dend. Da­bei sind klei­nere Än­de­run­gen mög­lich (etwa Än­de­run­gen in der Rechts­form - OHG statt e.K. oder Zu­sätze "Mül­ler e.K. - Erbe Klaus Schmitz"), so­lange der prä­gende Be­stand­teil nicht ver­än­dert wird. Die Haf­tung ent­fällt nur, wenn eine ein­deu­tig an­dere Firma ge­wählt wird, die einen deut­li­chen Ab­stand zur al­ten hat.

Nur die Fir­men­fort­füh­rung ist ent­schei­dend, eine Fort­füh­rung der Mar­ken ist da­ge­gen nicht er­for­der­lich. Sie ist aber ein In­diz für die Un­ter­neh­mens­fort­füh­rung.
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