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III. Was gilt, wenn der Ver­käu­fer ge­gen § 433 Abs. 1 S. 2 BGB ver­stößt?

1. Was ist ein Sach­man­gel (§ 434 BGB)?

Nach § 434 Abs. 1 BGB muss die Sa­che bei Ge­fahr­über­gang den sub­jek­ti­ven und den ob­jek­ti­ven An­for­de­run­gen und den Mon­ta­gean­for­de­run­gen ent­spre­chen. Um­ge­kehrt: Ein Man­gel liegt vor, wenn ent­we­der eine sub­jek­tive oder eine ob­jek­tive An­for­de­rung oder eine Mon­ta­gean­for­de­rung nicht er­füllt wird.

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